Die Länder sollen in Sachen Bildung ihre Zusammenarbeit verbessern, damit die Qualität der Schulen vergleichbar wird. Das soll ein Staatsvertrag regeln, den Susanne Eisenmann federführend vorantreibt.

Stuttgart - Baden-Württembergs Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) will mehr Vergleichbarkeit und Bildungsgerechtigkeit zwischen den Ländern erreichen. Dazu soll die Zusammenarbeit der Bundesländer auf neue Füße gestellt werden. Nach Informationen unserer Zeitung treibt Eisenmann als Koordinatorin der CDU-geführten Länder in der Kultusministerkonferenz einen Staatsvertrag für die Bildung stark voran. Einen Staatsvertrag hatte vor wenigen Tagen Sandra Detzer, die Landeschefin der Grünen, in unserer Zeitung angeregt.

 

„Wenn der Satz ‚Bildung ist Ländersache‘ nur noch Kopfschütteln auslöst, dann ist es höchste Zeit zu handeln“, erklärt die Ministerin in einem Papier, das unserer Zeitung vorliegt. „Der Bildungsföderalismus muss sich neu erfinden“, betont Eisenmann. Die „eklatanten Unterschiede“ zwischen den Ländern seien niemandem zu erklären. „Die Menschen fordern zu Recht mehr Vergleichbarkeit und Bildungsgerechtigkeit.“ Allerdings will die Ministerin nicht die föderalen Strukturen aufweichen oder abschaffen. Es sei zwar populär, nach einer zentralen Zuständigkeit des Bundes zu rufen, wenn es Probleme gebe, so die Ministerin. Doch würden die jüngsten Erfahrungen mit dem Digitalpakt für Schulen zeigen, „dass es weder schneller noch besser läuft, wenn der Bund das Ruder übernimmt“.

Die Kultusministerin sagt: „Ich kenne bis heute kein überzeugendes Argument, wieso der Bund auf einmal eine bessere Bildungspolitik machen sollte als die Länder. Er wäre heillos überfordert damit.“

Vertrag soll 2020 stehen

Eisenmann will mehr verbindliche qualitätsorientierte Zusammenarbeit der Länder. Sie sollen sich in einem Staatsvertrag zu einem kooperativen Bildungsföderalismus bekennen. Gerechte Chancen in der Bildung, Vergleichbarkeit der Schulsysteme, höhere Bildungsqualität und Transparenz sollen mit dem Vertrag erreicht werden. Noch in diesem Jahr sollen Ländergruppen die Vorarbeiten aufnehmen. Ziel sei, bis Herbst 2020 einen Vertrag auszuarbeiten. Zwar haben sich die Kultusminister der Länder bereits auf gemeinsame Bildungsstandards verständigt. Auch gibt es schon einen gemeinsamen Aufgabenpool für die Abiturprüfung und für die Vergleichsarbeiten in bestimmten Klassenstufen. Doch bis jetzt sind die Länder relativ frei, bis zu welchem Grad sie die Instrumente einsetzen. „Deshalb werden wir mit einem Staatsvertrag für mehr Verbindlichkeit und mehr Verlässlichkeit im Bildungsföderalismus sorgen“, sagt Eisenmann. Auch eine höhere Durchlässigkeit von Bildungsgängen zwischen den Ländern könne durch einen Staatsvertrag erreicht werden.

Einem Staatsvertrag müssen die Landesparlamente aller 16 Bundesländer zustimmen, er wird ratifiziert von den Ministerpräsidenten. Dadurch erreicht er hohe Verbindlichkeit. „Er wird in den Rang eines Landesgesetzes erhoben“, erklärt Eisenmann. „Ein Länderstaatsvertrag für die Bildung ist ein deutliches Bekenntnis zu den Stärken des Bildungsföderalismus“, betonte sie.

Länder stehen hinter dem Vorhaben

Ländergruppen machen sich nun an die Ausarbeitung von zehn Themenfeldern. Dazu zählen gemeinsame Standards für Schulabschlüsse oder die Lehrerbildung. Inklusion, Integration, lernen in der digitalisierten Welt oder auch das Bildungsmonitoring.

Baden-Württemberg arbeitet zum Beispiel laut Kultusministerium zusammen mit Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Niedersachsen an verbindlichen Standards für Schulabschlüsse. Hamburg, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Berlin definieren Zielsetzungen für das Bildungsmonitoring und Schulleistungsstudien. Nach Informationen aus dem Kultusministerium stehen die Länder hinter dem Vorhaben eines Staatsvertrages. Die bisherigen Beschlüsse zu Inhalten und dem Zeitplan waren einmütig, sagte eine Sprecherin Eisenmanns.

Grüne für verbindliche Förderung

Einen Länderstaatsvertrag zur Bildungsqualität hat bereits die Grünen-Landeschefin Sandra Detzer angeregt. Sie geht einen Schritt weiter und will ihn mit der Einführung eines Rechts auf Förderung verbinden für Schüler, die bestimmte Mindeststandards nicht erreichen. Das sei zwar nicht explizit Gegenstand des Staatsvertrags, an dem die Länder arbeiten, heißt es aus dem Kultusministerium. Doch diene etwa das Bildungsmonitoring dazu, Daten über den Kenntnisstand der Schüler zu ermitteln und die Schüler basierend auf diesem Wissen zu fördern.