Am Mittwoch entscheiden die Stadträte, ob sie dem Wunsch nach einem Bürgerbegehren über den vollständigen Rückkauf des Strom-, Gas- und Wassernetzes zustimmen. Der Trend ist eindeutig.

Stuttgart - Im Verwaltungsausschuss des Gemeinderats entscheidet sich an diesem Mittwoch, ob der Gemeinderat nach dem Bürgervotum zu Stuttgart 21 ein Bürgerbegehren zum zweiten Mal als rechtlich unzulässig ablehnt. Gleich beim ersten Tagesordnungspunkt geht es um die Entscheidung „über die Zulässigkeit“ des Begehrens der „Aktion Stadtwerke Stuttgart“ zur Energie- und Wasserversorgung der Stadt. Aus diesem Anlass soll die Bürgerinitiative auf Antrag der SPD ihre von der Rechtsposition der Stadt abweichende Meinung im Ausschuss erläutern dürfen.

 

27.000 Unterschriften für das Bürgerbegehren

Wie berichtet, hat die „Aktion Stadtwerke Stuttgart“ mit rund 27.000 Unterschriften für den Rückkauf und den Betrieb des Strom-, Gas- und Wassernetzes weit mehr als die für ihr Ansinnen notwendige Zahl von 20.000 Stimmen erhalten. Die von der Stadt eingeschaltete Anwaltskanzlei hält das Begehren der Bürger jedoch für „rechtlich unzulässig“, weil die Forderungen nach vollständiger Übernahme der Versorgungsnetze für Strom und Gas durch die Stadt gegen das Energiewirtschaftsgesetz sowie gegen das Kartellrecht verstoße. Wegen der Forderung nach einer Vergabe der Konzession ohne eine Ausschreibung sei das Bürgerbegehren auf ein rechtswidriges Ziel gerichtet. Eine Vergabe der Konzessionen und der Betrieb der Netze für Strom und Gas sei aber nur in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren möglich.

Bürger kritisieren Gutachten als „irreführend“

Die „Aktion Stadtwerke Stuttgart“ hält das städtische Gutachten für „irreführend“. Zudem enthalte es „zahlreiche textliche Ummünzungen“. Die Stadt werde von den Unterzeichnern des Begehrens aufgefordert, die Konzessionen für Strom und Gas eigenständig und ohne einen Atomkonzern als Partner zu übernehmen. „Wie dieses verfahrenstechnisch abgewickelt werden soll, darüber trifft das Bürgerbegehren keinerlei Festlegungen“, heißt es in der Erwiderung. Insofern sei die Aussage, dass die Konzessionsvergabe ohne Ausschreibung erfolgen solle, eine unzulässige Schlussfolgerung der städtischen Gutachter, heißt es bei der Bürgerinitiative.

Die Neigung der Rathausspitze, einseitig die Energie Baden-Württemberg (EnBW) als Stadtwerkepartner zu favorisieren, halten die Kritiker hingegen für belegt. Bereits bei der Entgegennahme der Unterschriftenlisten habe Oberbürgermeister Wolfgang Schuster signalisiert, dass er zu einer Partnerschaft mit dem bisherigen Netzbetreiber neige.

Fraktionsübergreifende Einigkeit

Die Bürgerinitiative fordert von den Stadträten „mindestens eine erneute juristische Prüfung des Bürgerbegehrens und eine Zurückstellung der Entscheidung“. Doch dazu dürfte es kaum kommen.

Die SPD-Fraktion hält die rechtliche Argumentation der Stadt für schlüssig. Deshalb müsse man das Bürgerbegehren aus formalen Gründen ablehnen. „Wir setzen uns aber dafür ein, das sich die Stadtwerke ein mal mit und einmal ohne Partner gleich doppelt um die Konzessionen bemühen“, sagt der SPD-Stadtrat Manfred Kanzleiter. Damit sei auch die von der Bürgerinitiative gewünschte rein kommunale Option mit im Rennen. Bettina Wilhelm, die OB-Kandidatin der SPD, hat ebenfalls gefordert, die Botschaft des Bürgerbegehrens als politischen Auftrag anzunehmen.

Auch die Grünen sehen sich aus formalen Gründen außerstande, dem Bürgerbegehren zuzustimmen. „Wir sind aber inhaltlich für maximal kommunale Stadtwerke“, betont der Fraktionschef Peter Pätzold. Dazu gebe es auch einen klaren Beschluss des Kreisverbands der Partei. Es sei aber aus vergaberechtlichen Gründen nicht möglich, dass sich der Gemeinderat mit der Annahme des Bürgerbegehren ausdrücklich auf dieses alleinige Ziel festlege.

Die CDU-Fraktion hält die rechtliche Einschätzung der Stadt für richtig. Eine Zustimmung sei nicht möglich, weil sich die Stadt dann in dem Konzessionsvergabeverfahren angreifbar machen würde. Dann drohe die Gefahr, dass ein kommunales Unternehmen gar nicht zum Zug käme. „Um die Ziele des Bürgerbegehrens zu erreichen, muss man es wohl ablehnen“, so Fraktionschef Alexander Kotz. Seine Fraktion wolle einen stärkeren Meinungstausch mit den engagierten Bürgern durch die Einrichtung von Planungszellen erreichen.