Der am Mittwoch unterzeichnete Vertrag soll 2013 in Kraft treten. Für die Opposition ist das Steuerabkommen mit der Schweiz nicht hart genug.

Berlin - Das geplante Steuerabkommen mit der Schweiz hat eine weitere Hürde genommen. Das Bundeskabinett billigte die Vereinbarung. Der Vertrag sollte am späten Nachmittag von Finanzminister Wolfgang Schäuble und der Schweizer Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf unterzeichnet werden. Danach ist die Veröffentlichung vorgesehen. Das Abkommen regelt die nachträgliche Besteuerung von Schwarzgeldern deutscher Steuerbetrüger bei Schweizer Banken. Außerdem enthält es eine Regelung, wonach Sparkonten und Depots ab 2013 einer Abgeltungsteuer wie in Deutschland unterworfen werden. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.

 

Mit der Veröffentlichung des Vertrags soll Klarheit über die Ausgestaltung geschaffen werden. Das Abkommen tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Bekannt ist bislang, dass unversteuertes deutsches Vermögen in der Schweiz für die vergangenen zehn Jahre nachversteuert werden soll. Dafür soll ein Pauschalsteuersatz von 19 bis 34 Prozent gelten.

Der Steuersatz soll umso höher sein, je stärker das Vermögen in dem Zeitraum gestiegen ist. Bei hohen Zuwächsen wird angenommen, dass nicht nur Kapitalerträge dem Fiskus verheimlicht worden sind, sondern weiteres Schwarzgeld auf das Konto eingezahlt wurde. Maßgeblich für die Steuererhebung soll der Kontostand des vergangenen Jahres sein. Damit soll wohl verhindert werden, dass Steuerflüchtlinge die Pauschalsteuer durch Umschichtungen minimieren.

Abkommen nicht hart genug

Die Schweiz verpflichtet sich außerdem, ab 2013 auf Erträge, Aktiengewinnen und Dividenden deutscher Steuerbürger eine Abschlagsteuer von 26,4 Prozent einzubehalten. Die Schweizer Banken erklären sich bereit, ab 2013 vorab zwei Milliarden Franken (1,6 Milliarden Euro) zu überweisen. Diese Summe wird mit späteren Zahlungen verrechnet.

Die Opposition im Bundestag sowie mehrere Länder haben das geplante Abkommen kritisiert. "Gegen dieses Abkommen werden wir politisch Front machen", kündigte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, an. Das Abkommen sei Anreiz für Steuerflüchtlinge, weiter illegal Geld in die Schweiz zu schaffen.

Auch der frühere Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) rügte den Vertrag. Das Abkommen gehe nicht hart genug gegen Steuersünder vor. "Warum satteln wir nicht wenigstens unsere Pferde?", fragte Steinbrück in einem Zeitungsbeitrag. Steinbrück sprach sich dafür aus, die Verhandlungen eher platzen zu lassen als diesen Entwurf umzusetzen. Er hält das Vorgehen der Amerikaner für beispielhaft. Die USA hätten die Schweiz gezwungen, die Akten aller US-Steuersünder herauszugeben. Steinbrück rügte, dass sich Deutschland verpflichte, künftig keine Daten-CDs auszuwerten.

Ab 2013 kein Ankauf von Steuer CDs mehr

Dem Vernehmen nach enthält der Vertrag die Regelung, wonach der Ankauf von Steuer-CDs ab 2013 nicht mehr erfolgen soll. In Berlin wird aber darauf hingewiesen, dass laufende Verfahren nicht berührt sind. Auch der Ankauf weiterer Daten-CDs soll bis zum Inkrafttreten der neuen Regelung möglich sein. In Zukunft soll die Schweiz statistische Angaben liefern, in welchem Umfang deutsche Steuerzahler Gelder aus der Schweiz in Drittstaaten transferieren.

Davon erhofft sich Berlin Klarheit, ob die Besteuerung durch die Verlagerung in andere Steueroasen umgangen wird. Belastbare Angaben über die Schwarzgeldguthaben in der Schweiz gibt es nicht. Schätzungen zufolge sollen deutsche Anleger 130 Milliarden bis 180 Milliarden Euro illegal ins Alpenland geschleust haben.