Strafe für Fans Sündiger Fan, zahlender Klub
Es darf keine Strafe ohne Schuld geben, sagt der Bundesgerichtshof – und erlaubt es dann doch. So eine Begründung wird nicht überzeugen, kommentiert Christian Gottschalk.
Es darf keine Strafe ohne Schuld geben, sagt der Bundesgerichtshof – und erlaubt es dann doch. So eine Begründung wird nicht überzeugen, kommentiert Christian Gottschalk.
Stuttgart - Es gibt einen Grundsatz in Deutschland: keine Strafe ohne Schuld. Der gelte natürlich uneingeschränkt, sagt der Bundesgerichtshof, und macht die Fußballvereine für das Verhalten ihrer Fans verantwortlich – egal ob die Clubs etwas dafür können oder nicht. Das funktioniert mit einem juristischen Kniff: Strafzahlungen, zu denen der DFB die Vereine verpflichtet, seien keine Strafen, sagt das höchste deutsche Zivilgericht. Es seien Präventivmaßnahmen – bei denen kommt es auf die Schuld nicht an.
Nun gehen juristische Lehre und das menschliche Gefühl nicht immer Hand in Hand. Beispiel Sicherungsverwahrung. Das ist Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit, juristisch aber keine Strafe, sondern eine Maßnahme der Besserung. Die wenigen Betroffenen werden das nicht so verstehen. Auch im Fall der Fanverantwortung wird das Verständnis für diese Art der Begründung begrenzt bleiben. Das ist schade, denn es wird der Akzeptanz der Entscheidung nicht gerade förderlich sein – und das hilft letztlich weder den Fans noch den Vereinen.