Darf man Bier in der Werbung als bekömmlich bezeichnen? Ja, sagt ein Brauer. Nein, sagt ein Verband. Der Streit wurde vor dem Landgericht Ravensburg verhandelt - mit dem besseren Ende für den Verband. Fragen und Antworten zu der Werbung von alkoholischen Getränken finden Sie hier.

Leutkirch/Berlin - „Reich an Vitaminen“, „zuckerarm“, „wenig Fett“: Solche Angaben werden in der Lebensmittel-Werbung häufig verwendet. Ihre Nutzung ist in der Europäischen Union (EU) streng geregelt - Werbung von Essen und Trinken darf nur versprechen, was sie auch wirklich halten kann.

 

Aber wie sieht es bei dem Adjektiv „bekömmlich“ für alkoholische Getränke aus - geht es dabei um Gesundheit oder Genuss? Darüber haben eine Bierbrauerei aus dem Allgäu und ein Berliner Verband vor Gericht gestritten.

Fragen und Antworten um die Formulierung von Werbesprüchen bei alkoholischen Getränken finden Sie hier.