Ein US-Gericht urteilt, dass Gruyère nicht unbedingt in der Schweiz hergestellt werden muss. Die Eidgenossen sind empört und wollen weiter für ihren Käse kämpfen.

Korrespondenten: Knut Krohn (kkr)

Der Stolz der Schweiz basiert auf drei Dingen: Bankgeheimnis, Uhren und Käse. Mit verbissener Beharrlichkeit werden diese Traditionen gegen Eindringlinge aus aller Welt verteidigt. Nun muss aber eine bittere Niederlage gegen einen scheinbar übermächtigen Gegner in den USA eingesteckt werden. Dort hat ein Gericht geurteilt, dass die Bezeichnung Gruyère nicht nur für Käse aus der Schweiz gilt, sondern lediglich eine geläufige Bezeichnung für die Art der Herstellung ist.

 

Der Gruyère muss kleine Löcher haben

Die Richter argumentieren, dass es in den USA nicht denselben Schutz für die Bezeichnung von Lebensmitteln gibt wie in Europa. Sie räumten lediglich ein, dass genaue Kriterien für die Herstellung von Gruyère definiert sind. So muss der Käse kleine Löcher haben und mindestens 90 Tage gereift sein. Es wird allerdings nicht festgelegt, aus welcher Region der Käse stammen muss. Auf diese Art wird bereits seit Jahrzehnten Käse vor allem im US-Bundesstaat Wisconsin hergestellt und landet in ganz Amerika als Gruyère in den Regalen.

Jubel bei den US-Milchproduzenten

Beim Verband der US-Milchproduzenten herrscht natürlich Jubel über das Urteil. Die Käsereien dort hoffen nun, dass diese widerborstigen Schweizer endlich davon ablassen, einen Eintrag ins Markenregister zu erstreiten. Da haben sie allerdings die Rechnung ohne die Eidgenossen gemacht. Die betonen, dass zwar diese eine Schlacht verloren sei, aber nicht der Krieg. Und ihr Anwalt Richard Lehv kündigte an: „Wir werden unsere Bemühungen zum Schutz der Zertifizierungsmarke für das Qualitätsprodukt Gruyère AOP in den USA energisch fortsetzen.“ Der US-Käse werde zwar nach derselben Methode hergestellt, sei aber ein völlig anderes Produkt.

Der Streit in den USA führte in der eigentlichen Heimat des Gruyère zu einer seltenen Allianz. Gemeinsam geklagt haben nämlich die Schweizer Branchenorganisation Interprofession du Gruyère (IPG) und das französische Pendant Syndicat Interprofessionnel du Gruyère, die sich im Alltag eher in freundschaftlicher Abneigung zugetan sind.

Der Feind meines Feindes ist mein Freund

Es ist nicht allzu lange her, dass auch zwischen diesen beiden Seiten ein Streit um die Herkunftsbezeichnung Gruyère ausgefochten wurde. Im Jahr 2001 hatte man sich dann darauf geeinigt, dass der Käse aus den Kantonen Freiburg, Waadt, Neuenburg, Jura und in einigen Gemeinden des Kantons Bern so genannt werden darf – allerdings mit einem kleinen, sehr entscheidenden Zusatz. Er kann das geschützte Qualitätszeichen AOP, kurz für „Appellation d’Origine Protégée“, tragen. Der Käse wird natürlich auch weiter in Frankreich hergestellt, dieser ist aber dann kein Gruyère AOP.