Die Probleme der Bundeswehr mit dem Sturmgewehr G36 können vermutlich nicht dem Hersteller angelastet werden. Deshalb gibt es wahrscheinlich auch keinen Schadenersatzanspruch.

Berlin - Das Verteidigungsministerium räumt ein, dass Probleme mit dem Bundeswehr-Standardgewehr G36 vermutlich nicht dem Hersteller Heckler&Koch anzulasten sind. Das Sturmgewehr soll bei lang andauerndem Dauerfeuer und extremen klimatischen Bedingungen nicht mehr zielgenau sein. Ministeriumssprecher Jens Flosdorff ließ durchblicken, dass das Unternehmen dennoch wohl das geliefert hat, was 1994 auch bestellt worden war. „Stand im Moment ist, dass es wahrscheinlich keinen Schadenersatzanspruch gegen den Hersteller gibt“, sagte Flosdorff. Daraus lasse sich ableiten, „dass die Lieferbedingungen damals nicht so waren, dass die Szenarien, die jetzt hier untersucht worden sind und als problematisch aufgefallen sind, dort so beschrieben gewesen wären“, sagte Flosdorff. Es sei „sicher nicht sachgerecht, dieses Gewehr in Bausch und Bogen für untauglich zu erklären“. Die Prüfung von Schadenersatzansprüchen sei jedoch nicht abgeschlossen.

 

An der Einschätzung von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU), dass das Gewehr in Einsätzen wie in Mali oder Afghanistan bedingt einsetzbar sei, ändert das nichts. Zwar wurde ihr erst am Freitag der Abschlussbericht einer Prüfung vorgelegt, aber ihr Fazit hatte sie bereits Ende März gezogen: „Das G36 hat offenbar ein Präzisionsproblem bei hohen Temperaturen, aber auch im heißgeschossenen Zustand“, erklärte sie damals. Seit April 2012 war immer wieder berichtet worden, dass Dauerfeuer, Hitze und hohe Luftfeuchtigkeit dem Sturmgewehr zu schaffen machen. Einsatzszenarien wie in Afghanistan waren allerdings 1994 nicht abzusehen. Das Gewehr wurde für eine Wehrpflichtarmee mit Einsatzraum Mitteleuropa angeschafft, nicht für internationale Einsätze, wie sie heute zu leisten sind.

Vor einem Jahr hatten das Amt für Heeresentwicklung und der Bundesrechnungshof die Bedenken an der Präzision in den beschriebenen Gefechtssituationen erneuert. Von der Leyen hatte deshalb im Sommer 2014 mehrere wissenschaftliche Institute mit der Prüfung beauftragt. Vorabinformationen, die sie im März erhielt, alarmierten sie dann derart, dass sie eine Weisung an die Truppe erteilen ließ, wie mit dem Gewehr vorläufig umzugehen sei.

Außerdem berief sie zwei weitere Kommissionen ein. Die eine wird vom ehemaligen grünen Bundestagsabgeordneten Winfried Nachtwei geleitet, der als bundeswehrkundig und afghanistanerfahren gilt. Nachtwei soll klären, ob in Gefechten die Probleme dazu führten, dass Soldaten zu Schaden kamen oder Einsatzziele verfehlt wurden. Die zweite Kommission unter Vorsitz des Commerzbank-Aufsichtsratschefs Klaus-Peter Müller soll die Beschaffung prüfen und der Frage nachgehen, wie es sein konnte, dass das Ministerium trotz wiederkehrender Gerüchte und Berichte keine Konsequenzen zog. Im Herbst sollen Ergebnisse vorliegen. Dann will von der Leyen auch entscheiden, ob das Gewehr ausgetauscht werden muss oder durch technische Änderungen einsatztauglich gemacht werden kann.

Ob die Ministerin will oder nicht, rückt sie mit ihren Prüfkommissionen auch Innenminister Thomas de Maizière in den Fokus. Denn ihr Amtsvorgänger hatte in seiner Zeit von 2012 bis 2013 einige sehr konkrete Expertenhinweise aus seinem Haus auf Probleme mit der Zielgenauigkeit ignoriert und stattdessen wissen lassen, dass kein Soldat Schwierigkeiten zu befürchten habe, wenn das Gewehr „bestimmungsgemäß“ genutzt werde. Unter de Maizière lautete das Fazit: „Es wurde kein Mangel am Gewehr G36 festgestellt.“