Bäume, die dem Bau von Stuttgart 21 im Wege sind und in denen der Juchtenkäfer vermutet wird, können gefällt werden. Wann die Arbeiten beginnen, bleibt derweil unklar.
Stuttgart - Das Eisenbahn-Bundesamt (Eba) hat geänderten Bauplänen für Stuttgart 21 im Bereich unterhalb des Schloss Rosenstein zugestimmt. Die Bahnaufsichtsbehörde veröffentlichte einen entsprechenden Beschluss auf ihrer Internetseite. Das Plazet war erwartet worden, nachdem Mitte der Woche bekannt geworden war, dass die EU-Kommission eine Stellungnahme zu dem Verfahren abgegeben hatte. Die war nötig geworden, da die Bahn mit den Arbeiten in einen nach EU-Recht geschützten Naturraum eingreift, in dem zudem der Juchtenkäfer vermutet wird. Allerdings zitiert das Eba aus Gutachten, wonach durch die Arbeiten „aufgrund der Ostexposition und der Verschattung lediglich suboptimal ausgestaltete Lebensräume des Juchtenkäfers betroffen“ seien. Von den 100 Bäumen und anderen Gewächsen, die gefällt werden müssen, stehen sechs im Verdacht, dem streng geschützten Käfer als Heimat zu dienen.
Die Genehmigung enthält Fristen
Wann die Rodungsarbeiten beginnen, bleibt allerdings weiterhin unklar. Man sei zuversichtlich, dass das „Baufeld nach der bis Ende Februar andauernden vegetationsarmen Zeit für den Beginn der Baumaßnahmen am Rosensteinportal zur Verfügung steht“, sagt Projektsprecher Jörg Hamann. Im Eba-Bescheid finden sich zwei Auflagen, die mit Fristen verbunden sind. „Die erforderlichen Wegesperrungen werden mit einer Vorlaufzeit von 10 Tagen angekündigt“, heißt es. Die festgelegten Schutzmaßnahmen seien „dem Eisenbahn-Bundesamt rechtzeitig, mindestens jedoch eine Woche vor Beginn der Bau- und Fällarbeiten in den jeweiligen Bereichen, anzuzeigen“. Der Beschluss des Eba trägt das Datum 8. Februar.
Behörde attestiert Attraktivitätssteigerung des Schienenverkehrs
In dem Verfahren haben Kritiker eingewendet, dass die Rechtfertigung für Stuttgart 21 fehle oder entfallen sei. Dem hält das Eba allerdings unmissverständlich entgegen. „Das Gesamtvorhaben dient der Steigerung der Attraktivität des Schienenverkehrs und zugleich städtebaulichen Zielen der Stadt Stuttgart zur Schaffung von Entwicklungsflächen.“