Die Aufteilung der S-21-Mehrkosten 21 soll längst geklärt sein, behauptet Verkehrsminister Hermann neuerdings. Das zeigt: Stuttgart 21 hat noch ein Kostenrisiko, meint Holger Gayer – das Honorar der Anwälte.

Chefredaktion : Holger Gayer (hog)

Stuttgart - Und wieder wird ein neues Kapitel im Enthüllungsroman „Stuttgart 21 – wie es wirklich gewesen sein könnte“ geschrieben. Hauptdarsteller sind die früheren Chefs Hartmut Mehdorn (Bahn) und Günther Oettinger (Land). Lange vor der Unterschrift des Finanzierungsvertrags sollen sich die beiden geeinigt haben, wie die Mehrkosten des Projekts aufgeteilt werden. Angeblich wollte Mehdorn direkt einen dreistelligen Millionenbetrag. Im Gegenzug soll er zugesichert haben, dass so alle Verpflichtungen des Landes abgegolten seien. So stellt es Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) in einer neuen Version der Geschichte dar. Die Bahn sieht’s wie gehabt anders, weswegen letztlich alles bleibt, wie es ist: Die S-21-Partner werden sich vor Gericht treffen.

 

Das Projekt ist auf Rekordjagd – in allen Bereichen

Gewichtige Fragen müssen dort erörtert werden. Aus Sicht des Landes zum Beispiel diese: Warum klagt die Bahn gegen ihren eigenen Vorschlag (falls es ihn gegeben hat)? Oder aus Sicht der Bahn jene: Warum ließ das Land trotz dieses Deals (falls es ihn gegeben hat) eine Sprechklausel in den Vertrag schreiben? Wie es ausgeht, ist ungewiss. Sicher ist hingegen, dass viele Anwälte zum Wohl ihrer Klienten (und des eigenen Geldbeutels) alle nur erdenklichen Paragrafenkrümel zusammenkehren werden. S 21 wird zu einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Advokaten – und, je nach deren Honorarstaffel, noch einmal teurer. Aber vielleicht schaffen es die Juristen ja, so viele Seiten in ihren Schriftsätzen zu formulieren wie Stuttgart 21 in Euro kosten wird. Damit hätte das Projekt bestimmt einen weiteren Rekord gebrochen – auf Kosten der Steuerzahler.