Der Umweltverband BUND ist mit seinem Eilantrag gescheitert. Die Stadt Stuttgart hat die Kombilösung geprüft – und abgelehnt.

Stuttgart - Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hat eine weitere Niederlage bei seinem Engagement gegen das umstrittene Bahnprojekt Stuttgart 21 hinnehmen müssen. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim hat am Dienstag einen Eilantrag des Verbands abgelehnt, der wegen der geplanten Erhöhung der Grundwasserfördermengen einen vorläufigen Stopp der Bauarbeiten erzwingen wollte. Die Planfeststellungsbeschlüsse für das Bahnprojekt seien weiterhin wirksam, auch wenn für die Bauarbeiten mehr Grundwasser abgepumpt werden müsse als ursprünglich angenommen, führte der 5.Senat des Verwaltungsgerichtshofs in seiner Begründung aus. Der Vorwurf, dass die Baugenehmigung für den Tiefbahnhof nicht mehr gültig sei, habe sich damit auch juristisch erledigt, erklärte dazu der Stuttgart-21-Sprecher Wolfgang Dietrich.

 

Der BUND sieht in dem Beschluss der Mannheimer Richter dennoch einen Teilerfolg, weil diese in ihrem Urteil zudem erklärt haben, dass es nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht ausgeschlossen erscheint, "dass wegen der beantragten wasserrechtlichen Änderungen ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden müsse und dadurch ein naturschutzrechtliches Beteiligungsrecht des Antragstellers ausgelöst werde". Aufgrund der Klage habe das Eisenbahnbundesamt vorsorglich darauf hingewirkt, dass die Deutsche Bahn einen Antrag auf Durchführung eines Planänderungsverfahrens stellt, betonte der BUND-Landesgeschäftsführer Berthold Frieß: "Damit sind unsere weiteren Beteiligungs- und Klagerechte gesichert."

Die Stadt hat die kombinierte Lösung geprüft und abgelehnt

Auch das von Franz Untersteller (Grüne) geführte Umweltministerium bewertete den richterlichen Beschluss am Dienstag als Teilerfolg. Das Gericht habe in der rechtlichen Bewertung der Bahn-Pläne, mehr Grundwasser abzupumpen als vorgesehen, die Notwendigkeit eines neuen Planfeststellungsverfahrens nicht ausgeschlossen. Anders, als die Bahn es vorsieht, wäre die wasserrechtliche Änderung dann an eine umfassende Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gekoppelt und böte Einspruchsmöglichkeiten für Betroffene. Dass ein solches Verfahren nötig sein könnte, sei auch das Ergebnis eines Gutachtens im Auftrag des Umweltministeriums gewesen.

Vor Bekanntgabe des Urteils hatten am Dienstag Morgen erneut einige Projektgegner die Einfahrt zu der Baustelle der Bahn blockiert - allerdings bedeutend weniger als erwartet. Nach dem Aufruf der sogenannten Jugendoffensive gegen Stuttgart 21, der im Vorfeld einigen Wirbel gemacht hatte, waren morgens diverse Fernsehteams gekommen - nach den Jugendlichen hielten aber sowohl die Medienvertreter als auch die Einsatzkräfte der Polizei vergeblich Ausschau. Lediglich eine Handvoll Schüler hatte sich vor der Einfahrt zur Grundwassermanagement-Baustelle versammelt und unter jene Demonstranten verschiedenster Gruppierungen gemischt, die seit geraumer Zeit nahezu jeden Tag die Baustellenzufahrt blockieren.

Unterdessen hat die Stadt Stuttgart den von Schlichter Heiner Geißler unterbreiteten Vorschlag geprüft und abgelehnt. Eine kombinierte Lösung aus dem bestehenden Kopfbahnhof und dem Tiefbahnhof bringe weder aus verkehrlicher noch aus finanzieller und planungsrechtlicher Hinsicht einen Vorteil für die Stadt, erklärte Oberbürgermeister Wolfgang Schuster am Dienstag. Der Vorschlag basiere auf einer alten Überlegung des Verkehrswissenschaftlers Gerhard Heimerl, die bereits geprüft worden sei, so Schuster: "Wir haben die Prüfung aktualisiert, den Abwägungsprozess vor dem Hintergrund der aktuellen Situation wiederholt." Der Vorschlag sei auch heute noch die schlechtere Lösung. Stuttgart 21 habe sich vor 15 Jahren als die beste aus 60 untersuchten und öffentlich diskutierten Varianten durchgesetzt. "Die Argumente für das Projekt gelten auch heute noch."