Das Rathaus fordert, die Bahn müsse die wegen der Baustelle umgeleitete Wolframstraße nach Inbetriebnahme von Stuttgart 21 wieder zurückverlegen. Das Eisenbahn-Bundesamt sieht das anders. Deswegen zieht die Stadt vor Gericht.

Stadtentwicklung/Infrastruktur : Christian Milankovic (mil)

Stuttgart - Das Milliardenprojekt Stuttgart 21 beschäftigt einmal mehr die Gerichte. Doch im aktuellen Fall klagen nicht etwa Kritiker gegen Pläne zur Neugestaltung des Stuttgarter Bahnknotens. Die Stadt Stuttgart, Projektpartner und Mitfinanzier der neuen Tunnel und des Bahnhofs, hat Klage beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) eingereicht. Diese richtet sich aber nicht gegen die Bahn, sondern gegen das Eisenbahn-Bundesamt (Eba), das geänderte Pläne an der Wolframstraße jüngst genehmigt hatte. Im Beschluss des Eba sieht das Rathaus seine Belange nicht ausreichend gewürdigt.

 

Im Bereich der Wolframstraße entsteht im Rahmen von Stuttgart 21 ein neuer Tunnel für die S-Bahn. Dessen Oberkante liegt allerdings rund zweieinhalb Meter über dem Niveau der Straße, sodass der Verkehr um die Baustelle herumgeleitet werden muss. Statt geradeausfahren zu können, umkurven die Autofahrer von 2018 an die Tunnelbaustelle auf zwei Schleifen. Im Genehmigungsverfahren hatte die Stadt „die Bahn aufgefordert, die Wolframstraße geradlinig wiederherzustellen. Dieser Forderung ist das Eisenbahn-Bundesamt nicht gefolgt“, erklärt Rathaussprecher Sven Matis auf Anfrage. Gegen den Beschluss des Eba vom 26. Juli hat die Stadt daher am 30. August vor dem Verwaltungsgerichtshof geklagt.

Streit nimmt breiten Raum in Genehmigung ein

Der Streit um die Wolframstraße nimmt breiten Raum im Erlass des Eba ein. Acht der 38 Seiten starken Entscheidung beschäftigen sich mit der Forderung der Stadt, die Bahn müsse den geradlinigen Verlauf der Wolframstraße wiederherstellen. Wenn es das Bauprovisorium – als solches sieht die Stadt die Straßenschleifen um die Baustelle an – übernehmen müsse, beschränke dies die Stadt in ihrem Selbstverwaltungsrecht, argumentiert das Rathaus laut Eba-Entscheidung. Gegen die Lösung an sich hat die Stadt nichts einzuwenden, „die Stadt hält die Verkehrsführung grundsätzlich zur Führung des Verkehrs während des Baus des S-Bahn-Tunnels für geeignet“, heißt es in der Entscheidung des Eisenbahnbundesamts.

Die Bahn wiederum argumentiert, ihre Planung „erfülle den Zweck, den Verkehr der Wolframstraße nach Herstellung des Projekts Stuttgart 21 aufrechtzuerhalten“. Da es keine Pläne der Stadt in diesem Bereich für die Zeit danach gibt, könne auf diese keine Rücksicht genommen werden. Die Stadt selbst räumt ein, dass „wegen der bekannten zu beachtenden Randbedingungen (Feinstaubproblematik, Mineralwasser, aktuelle Überlegungen zu alternativen Verkehrskonzepten) eine entsprechende Straßenplanung für diesen Bereich eher unwahrscheinlich, zumindest aber nicht absehbar“ sei. Damit drohen die Schleifen an der Wolframstraße für lange Zeit Realität zu bleiben. Die eigentlich beschlossene Verlagerung des City-Ring-Verkehrs von der Schiller- auf die Wolframstraße bei gleichzeitiger Beruhigung der Straße vor dem Hauptbahnhof rückt damit in weite Ferne. „Damit die Schillerstraße beruhigt werden kann, müssen drei Voraussetzungen gegeben sein: Stuttgart 21 ist in Betrieb, das Gleisvorfeld ist geräumt, und die Wolframstraße ist zwischen Nordbahnhof- und Cannstatter Straße ausgebaut“, erklärt Sven Matis. Ob und, wenn ja, wie die Wolframstraße ausgebaut werde, müssten aber zu gegebener Zeit Verwaltung und Gemeinderat erst diskutieren und beschließen.

Ursprüngliche Pläne waren verbesserungsfähig

Dass die Pläne für die Umleitungsstrecken an der Wolframstraße überhaupt nochmal auf den Prüfstand kamen, liegt an der Einsicht der Bahn, dass die ursprünglichen Ideen doch nicht der Weisheit letzter Schluss waren. Die sahen unter anderem vor, dass die Autos die Gleise der Stadtbahnstrecke U 12, die im Dezember eröffnet wird, queren müssen. Das wäre nur mit einer Ampelregelung gegangen, zudem wäre der Weg länger und die von den Autos zu bewältigende Steigung größer gewesen. Weil die nun gefundene Lösung auf all das verzichtet, sei sie leistungsfähiger, konstatiert das Eba. Wegen der kürzeren und flacheren Wege seien die Autos zudem leiser und stießen weniger Schadstoffe aus.

Bei der Bahnprojektgesellschaft Stuttgart-Ulm erwartet man keine Nachteile. Zwar habe die Stadt geklagt, „zugleich aber auch betont, den Baufortschritt hierdurch nicht behindern zu wollen. Daher gehen wir derzeit nicht von negativen Auswirkungen für den Bauablauf aus“, sagt ein Bahnsprecher. Die Stadt will trotz des Gangs vor Gericht den Gesprächsfaden zur Bahn in dieser Angelegenheit nicht abreißen lassen. „Wir sind weiter im Gespräch mit der Bahn, um eine gütliche Einigung zu finden. Dann besteht auch die Möglichkeit, die Klage wieder zurückzuziehen“, sagt Sven Matis. Die Klage solle die Baumaßnahmen keinesfalls verzögern. Klar ist aber auch die Marschroute des Rathauses. „Die Stadt erwartet, dass die Wolframstraße nach Abschluss der Bauarbeiten wieder geradlinig verläuft.“