Stuttgart 21 Verhandlung über S-21-Mehrkosten verzögert sich
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die nächste Verhandlung über die Mehrkosten von Stuttgart 21, die kommende Woche hätte stattfinden sollen, abgesagt.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die nächste Verhandlung über die Mehrkosten von Stuttgart 21, die kommende Woche hätte stattfinden sollen, abgesagt.
Die gerichtliche Auseinandersetzung über die milliardenschweren Mehrkosten bei Stuttgart 21 zieht sich in die Länge. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat am Dienstag bekannt gegeben, dass der für kommende Woche anberaumte nächste Verhandlungstermin aufgehoben worden sei.
Dies sei auf Wunsch der Kläger geschehen, „die noch zu einer Rechtsfrage ergänzend Stellung nehmen wollen“, heißt es von Seiten des Gerichts. Die Kläger sind in dem Verfahren mehrere Tochterunternehmen der Deutschen Bahn wie auch der Konzern selbst. Die DB AG, DB Netz AG, DB Station und Service AG sowie DB Energie GmbH wollen auf dem Rechtsweg erreichen, dass sich die Stuttgart-21-Projektpartner Land, Stadt, Region und Flughafengesellschaft an den Mehrkosten begleichen.
Derzeit wird das Projekt auf rund 9,8 Milliarden Euro taxiert. Im Finanzierungsvertrag aus dem Jahr 2009 ist die Verteilung der Kosten bis zu einer Höhe von 4,5 Milliarden Euro geregelt. Die Projektpartner sehen sich sich nicht in der Pflicht, weitere Finanzierungsbeiträge zu leisten.
Verhandlungsauftakt vor der 13. Kammer des Verwaltungsgericht Stuttgart war am 8. Mai ( Az.:13 K 9542/16). Danach wurde noch am 1. August und am 18. September unter dem Vorsitz von Richter Wolfgang Kern verhandelt. Die Bahn hatte ihre Klage im Dezember 2016 eingereicht. Zuletzt war die Frage erörtert worden, ob das nicht zu spät gewesen sei und damit die Forderungen der Bahn verjährt seien. Als möglichen Ausweichtermin hat das Gericht den 12. Dezember genannt.