Der Klinik-Skandal schlägt hohe Wellen. Im Fokus steht der heutige Sozialbürgermeister Werner Wölfle (Grüne). Doch worum geht es eigentlich?

Stuttgart - Die Frage nach der Verantwortung für die finanzielle Schieflage der Auslandsabteilung des städtischen Klinikums gewinnt an Dynamik. Am Dienstag hatte der heutige Sozial- und frühere Krankenhausbürgermeister Werner Wölfle (Grüne) aufgrund der Entwicklungen ein Disziplinarverfahren gegen sich selbst beantragt.

 

Bruchstücke aus einem SMS-Verkehr von Wölfle und dem ehemaligen Leiter der Auslandsabteilung, Andreas Braun, deuten darauf hin, dass Wölfle sich für den später desaströsen Kuwait-Kontrakt eingesetzt hat. Aus diesem Grund steht der Bürgermeister nun im Kreuzfeuer. Es geht um die Frage, ob Werner Wölfle seiner Führungs- und Kontrollfunktion als damaliger Krankenhausbürgermeister gerecht wurde.

Darum geht’s im Klinik-Skandal

Das Auslandsgeschäft des Stuttgarter Klinikums vor allem mit Patienten aus dem arabischen Raum ist lange und anfangs mit Erfolg von der International Unit (IU) abgewickelt worden.

Die fragwürdigen Praktiken bei diesen Geschäften wurde ruchbar, als bei der Behandlung von rund 370 kriegsgeschädigten Patienten aus Libyen städtische Forderungen von 9,4 Millionen Euro offen blieben. Bei einem Beratervertrag mit Kuwait für den Aufbau einer orthopädischen Klinik (Volumen: 46 Millionen Euro) im Februar 2014 waren 20 Millionen Euro verdeckte Provisionen einkalkuliert; entsprechende Leistungen wurden nicht festgestellt.

Verdacht auf Untreue, Betrug und Bestechung

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt in dieser Sache gegen insgesamt 21 Personen in ganz Deutschland. Der Verdacht lautet auf Betrug, Bestechung, Untreue. Die Auslandsabteilung IU wurde inzwischen aufgelöst.

Zu den Personen zählt auch der ehemalige Leiter der IU, Andreas Braun. Anfang Mai 2018 wurde er wegen Flucht- und Verdunklungsgefahr festgenommen. Fünf Monate lang saß er in Stammheim in Untersuchungshaft. Im März 2017 hatte die Stadt Stuttgart ihm bereitsfristlos gekündigt. Ob dies rechtmäßig war, hatte das Arbeitsgericht Stuttgart im Februar 2018 verneint. Die Stadt ging daraufhin in Berufung. Am Dienstag, 22. Januar, ist der Fall nun vor dem Landesarbeitsgericht behandelt worden. Auch dort hält man die fristlose Kündigung möglicherweise für unwirksam. Die zuständige Richterin schlug im Ergebnis beiden Parteien einen Vergleich vor.