Stuttgarter Klinikum-Skandal Gericht will die Anklage ausdünnen

Im Juli 2013 kamen die ersten libyschen Patienten in Stuttgart an. Foto: Lichtgut//Leif Piechowski

Die 20. Wirtschaftsstrafkammer will sich auf die für Strafen relevanten Vorwürfe des Betrugs und der Untreue gegen drei ehemalige Mitarbeiter beschränken. Das Kuwait-Projekt spielt keine große Rolle mehr.

Die 20. Große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts will den Klinikum-Prozess weiter straffen. Viele der 23 Tatvorwürfe gegen die verbliebenen drei wegen Betrugs, Untreue und Bestechung angeklagten Personen, die von 2013 bis 2016 in der für Auslandspatienten zuständigen International Unit (IU) gearbeitet haben, sollen fallengelassen werden. Diese fielen im Verhältnis zu den verbleibenden Vorwürfen im Falle einer Verurteilung nicht ins Gewicht.

 

Bei den beiden Ex-Mitarbeiterinnen hat das Gericht „ins Auge gefasst“, sie auch nur noch wegen Beihilfe zu den Taten im Zusammenhang mit überhöhten Abrechnungen bei der Behandlung von libyschen Kriegsversehrten und einem Beratungsprojekt mit dem kuwaitischen Gesundheitsministerium zu verurteilen. Der Hauptangeklagte, der ehemalige IU-Chef Andreas Braun, darf weniger Entgegenkommen erwarten. Kürzlich hat das Gericht schon die Verfahren gegen zwei ehemalige Controllerinnen gegen die Zahlung von Geldauflagen in fünfstelliger Höhe beendet.

Der Vertrag mit Kuwait soll keine Rolle mehr spielen

Der Vorsitzende Richter Hans-Jürgen Wenzler scheint wenig Neigung zu verspüren, sich länger mit dem Tatkomplex „Kuwait“ zu beschäftigen. Zu den Vorwürfen, deren Einstellung er vorschlägt, zählt nämlich der Vertrag mit dem kuwaitischen Gesundheitsministerium, der laut Anklage eine Täuschungsabsicht enthält. Es sei von vornherein klar gewesen, nicht über ausreichend Ärzte mit der nötigen Qualifikation zur Entsendung an das Al-Razi-Hospital zu verfügen.

Neben überhöhten Zahlungen an diverse kuwaitische und deutsche Dienstleister bleibt auch der gravierende Vorwurf, die Firma Aryak mit 7,8 Millionen Euro weniger für Kommunikation und Werbung als dafür honoriert zu haben, Entscheider im Gesundheitsministerium zu bestechen. Damit sollte laut Anklage sichergestellt werden, dass das Klinikum auch die vertraglich zugesagten Zahlungen vollumfänglich erhält, obwohl es seinen Teil des Vertrags meist nur unzureichend erfüllte. Der Nachweis, dass Ministeriale die Hand aufhielten, scheint infolge deren Verurteilung zu sieben Jahren Haft und Zwangsarbeit in Kuwait zwar als erbracht. Dass aber Braun und Co. die Bakschisch-Zahlungen veranlasst und sich damit der Bestechung ausländischer Amtsträger schuldig gemacht hätten, erscheint der Kammer etwas weit hergeholt, weshalb sie auch diesen Vorwurf kassieren will.

Führungsriege dürfte aufhorchen

Die Hinweise des Gerichts darauf, welche Tatvorwürfe erheblich seien und welche bei einer Verurteilung nicht ins Gewicht fallen könnten, dürfte auch die damalige Führungsriege interessieren, deren Anklage das Gericht bekanntlich auch zugelassen hat. Wann die Hauptverhandlung für das Quartett beginnt, ist aber noch ungewiss. Dem zum Tatzeitpunkt alleinigen Geschäftsführer Ralf-Michael Schmitz werden versuchter Betrug, Betrug und Untreue bei beiden Projekten vorgeworfen. Gleiches gilt für die ehemaligen Ärztlichen Direktoren Claude Krier und Jürgen Graf. Die Untreuevorwürfe gegen den ehemaligen Krankenhausbürgermeister Werner Wölfle zu Libyen und Kuwait beruhen indes nur auf Unterlassen. Einen Vorhalt hat er allerdings exklusiv: Er soll Graf eine höhere Abfindung als nötig gewährt haben.

Die beiden ehemaligen IU-Mitarbeiterinnen von den meisten Vorwürfen entlasten zu wollen, kommt nicht überraschend. Sie haben sich nicht nur keinen finanziellen Vorteil verschafft, sondern in erster Linie erledigt, was ihnen Abteilungsleiter Braun an äußerst arbeitsreichen Tagen aufgetragen hat. Und die meisten Tätigkeiten der IU waren ohnehin legal. Bei der 62-Jährigen, die offizielle als Vertretung Brauns agierte, und der heute 36-Jährigen, die seinerzeit in der IU ihre erste Stelle überhaupt angetreten hatte, würde sich die Kammer, falls die Staatsanwaltschaft zustimmt, auf die Vorwürfe beschränken, die über das bloße Abzeichnen von Rechnungen hinausgehen.

Ominöse Überweisung nach Tunis

Den Frauen wird aber weiter vorgeworfen, geholfen zu haben, die überhöhten Behandlungskosten und die vertraglich nicht geregelten Ausgaben für Kost und Logis für die libyschen Patienten zu verschleiern. Die 62-Jährige soll außerdem bei der Erstellung einer Rechnung über rund 833 000 Euro mitgewirkt haben. Die Staatsanwaltschaft geht hier von einer unzulässigen Provisionszahlung an eine Firma in Tunis aus.

Diese Rechnung an die Firma Libya Consulting & Logistic ist für die Wirtschaftsstrafkammer ein Sinnbild für die chaotischen Zustände im Klinikum zur damaligen Zeit. Die Zeugenaussagen von Führungskräften, zuletzt am letzten Mittwoch von einem Mitglied der damaligen Krankenhaus-Leitungsrunde, belegen, dass der Führungsspitze jedes Mittel recht gewesen sein musste, das chronische Defizit zu minimieren – und zwar vor allem zulasten ausländischer Privatpatienten, die man mit hohen Zuschlägen auf die medizinische Behandlung schröpfte, ohne diese transparent auszuweisen.

Betrug war offiziell dokumentiert

Andreas Braun erhielt offenbar von seinen Vorgesetzten freie Hand, weil die von ihm ans Klinikum gelockten arabischen Patienten extra-budgetäre Erlöse in Millionenhöhe garantierten, die die kritischen Stadträte und zuständigen Bürgermeister milde stimmen sollten. Die Kammer hat mittlerweile Gewissheit, dass nicht nur die Geschäfte mit Kuwait und Libyen in den Leitungsrunden bekannt waren, sondern auch die Versuche, die Kostenträger zu täuschen. Brauns Hinweis darauf, dass „alle alles wussten“, wurde in der jüngsten Verhandlung von dem heute noch als Führungskraft tätigen Zeugen modifiziert: Demnach haben sich im Klinikum alle auf dem Flur über die bekannten finanziellen Probleme und administrativen Schwierigkeiten ausgetauscht. Und zumindest alle Führungskräfte hätten über die Täuschungsversuche informiert sein können, oder waren es und haben es ignoriert, weil diese in den Quartalsberichten für die Leitungsrunde dokumentiert waren.

Richter zeigt sich fassungslos

Darin ist nicht nur festgehalten, dass das Klinikum zwischenzeitlich mit zehn Millionen Euro im Minus war, sondern auch, dass man den libyschen Kostenträger täuschte, indem man die nicht vereinbarten Betreuungskosten für die Patienten in den medizinischen Abrechnungen versteckt („inkludiert“) habe. Der Richter zeigte sich darob fassungslos: „Das lesen mehrere dutzend Menschen und keiner redet darüber.“ Tatsächlich hätten die Alarmglocken losgehen müssen.

Die Skandal-Projekte Libyen und Kuwait

Libyen
Im Rahmen des Projekts Libyen NMS wurden 372 Personen, die einer Bürgerkriegsmiliz aus der libyschen Stadt Misrata angehörten, in den Jahren 2013 bis 2015 als Kriegsverletzte nach Deutschland gebracht und im Klinikum Stuttgart und an anderen Standorten medizinisch behandelt. Hierfür hat das Gesundheitsministerium der libyschen Übergangsregierung 18,9 Millionen Euro als Vorkasse über ihre Botschaft überwiesen. Der für Auslandspatienten zuständige Abteilungsleiter Andreas Braun soll zwei Vermittlern und dem Chef des Komitees dafür unter der Hand Provisionen bezahlt und zudem nicht vereinbarte Ausgaben für Kost und Logis der meist ambulant behandelten und in Hotels logierenden Patienten getätigt habe. Im Gegenzug hat das Klinikum um 6,3 Millionen Euro überhöhte Behandlungskosten in Rechnung gestellt. Braun hat zugegeben, gegen Scheinrechnungen an das Klinikum Schmiergeld kassiert zu haben.

Kuwait
Beim Kuwait-Projekt ging es um einen risikobehafteten Vertrag zur ständigen Entsendung von fünf Orthopäden des Klinikums an das AI Razi-Krankenhaus für 46,2 Millionen Euro, wobei von Anfang klar gewesen sein soll, dass das Klinikum das Personal für die Zeit zwischen 2014 und 2016 gar nicht zur Verfügung stellen konnte. Verschiedene Dienstleister wurden für offenbar identische Handlungen großzügig honoriert, bedeutend ist vor allem die Zahlung von 7,6 Millionen Euro an die Firma Aryak, die damit Mitarbeiter des zuständigen Gesundheitsministeriums bestechen sollte. Das Ministerium hatte seine Zahlungen reduziert, dass das Klinikum unterm Strich Verlust gemacht hat, ist unklar, da es seine Schadensversicherung in Anspruch genommen hat.

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