In der Auseinandersetzung, wer seinen Platz in den Kontrollgremien der öffentlich-rechtlichen Sender räumen muss, hoffen die Städte und Gemeinden nun auf die Ministerpräsidenten. Die Regierungschefs sollen den Bürgermeistern Fernsehratssitze sichern.

Stuttgart - Die Kommunen wollen ihre Sitze in den Gremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender nicht ohne weiteres aufgeben. Nach dem Spruch des Bundesverfassungsgerichts zur Staatsferne der Sender wenden sich nun die Geschäftsführer von Deutschem Städtetag, Deutschem Landkreistag und Deutschem Städte- und Gemeindebund an die Ministerpräsidenten der Länder. Zum einen zeigen sie sich überrascht, dass die Richter Bürgermeister und Landräte der Staatsseite zurechnen. Und sie wehren sich dagegen, dass Kommunalvertreter in den Aufsichtsgremien ihre Plätze zu Gunsten anderer Staatsvertreter aufgeben sollten. Denn im selben Urteil hat das Verfassungsgericht verlangt, die Anzahl der staatlichen Vertreter in den Rundfunkgremien zu reduzieren.

 

Die kommunalen Spitzenverbände pochen nun darauf, dass die Vielfalt in den Gremien gesichert sein müsse. Auch das halte das Verfassungsgericht für geboten, rufen die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände den Ministerpräsidenten in Erinnerung. Das Gericht habe ausdrücklich hervorgehoben, dass Vertreter aller staatlichen Ebenen „auch etwa des Bundes, der Kommunen oder bestimmter funktionaler Selbstverwaltungskörperschaften“ als Mitglieder in die Gremien der Rundfunkanstalten bestellt werden könnten.

Das Urteil hatte sich speziell auf den ZDF-Staatsvertrag bezogen. Im Detail bitten die Kommunalvertreter die Ministerpräsidenten, dass auch in Zukunft drei Vertreter der Kommunen in den Fernsehrat des ZDF entsandt werden. Davon soll einer dem Städtetag, einer dem Landkreistag und der dritte dem Städte- und Gemeindebund angehören.

Kommunen machen positive Signale aus

Entscheiden wollen die Ministerpräsidenten über die Anfrage offenbar bei ihrer Konferenz im Dezember. Baden-württembergische kommunale Spitzenverbände sprechen von Signalen aus Berlin, nach denen die Ministerpräsidenten gewillt seien, den Vorschlag der Kommunen anzunehmen.

Eine solche Entscheidung hätte Auswirkungen auf die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender in den Ländern und damit auch auf die Zusammensetzung des Verwaltungsrats des SWR. Dem Verfassungsgerichtsurteil zum ZDF wird grundsätzliche Bedeutung zugeschrieben. Auch der SWR-Staatsvertrag müsse entsprechend angepasst werden, hat das Staatsministerium in Stuttgart bereits erklärt.

Auch in Baden-Württemberg wird es eng auf der so genannten Staatsbank im Verwaltungsrat des SWR. Bisher geht die Medienministerin Silke Krebs (Grüne) davon aus, dass die zwei derzeit im Gremium vertretenen kommunalen Funktionäre ihre Plätze räumen müssen. Roger Kehle, der Präsident des Gemeindetags, erklärte gegenüber der Stuttgarter Zeitung, „wir warten das Votum der Ministerpräsidentenkonferenz ab“.

Sollten die Regierungschefs den Kommunalen Spitzenverbänden Plätze im ZDF-Fernsehrat reservieren, folgt für Kehle: „Dann sollte es Baden-Württemberg ermöglichen, dass kommunale Spitzenverbände grundsätzlich im Verwaltungsrat des SWR vertreten sein können“. Über die Anzahl der Gemeindevertreter sei erst danach zu reden, meint Kehle, der derzeit selbst in dem Gremium sitzt, ebenso wie eine Landrätin aus Rheinland-Pfalz.

Allerdings wäre die Entscheidung politisch brisant. Es wird bereits diskutiert, ob Baden-Württemberg einen seiner beiden Regierungsvertreter abzieht, um den geforderten Staatsanteil von höchstens einem Drittel der Mitglieder zu erreichen. Würde ein Gemeindevertreter in dem Gremium bleiben, müsste noch ein weiteres Regierungsmitglied oder ein Landtagsabgeordneter aus Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz seinen Platz räumen. Reibereien wären programmiert.