Kommen überhöhte Rechnungen bei Totenscheinen doch häufiger vor? Ein Bestatter aus der Region behauptet dies. Ein Experte aus Duisburg stuft auch eine dreimal nach unten korrigierte Rechnung als weiterhin zu hoch ein.

Stuttgart - Mehrfach musste ein Arzt die Rechnung für den Totenschein nach einer Beschwerde nach unten korrigieren – dennoch soll sie laut einem Duisburger Experten am Ende noch zu hoch ausgefallen sein. Wie berichtet hatte der Arzt ursprünglich 216 Euro in Rechnung gestellt, am Ende waren es 79,06 Euro. Doch auch dieser Betrag ist laut Dirk Schuchardt, der sich seit Jahren mit dem Thema Leichenschau befasst und eine Bundestagspetition formuliert hat, nicht korrekt gewesen. Denn der Arzt hat die Untersuchung der Toten mit dem Höchstsatz (3,5-facher Gebührensatz beziehungsweise 51 Euro) berechnet, hinzu kam unter anderem das Wegegeld. „Ich sehe keinen Grund, bei einem Tod im Pflegeheim mehr als den 2,3-fachen Gebührensatz zu berechnen“, so Schuchardt. Der 3,5-fache Satz sei nur bei äußerst schwierigen Umständen angebracht und müsse ausführlich begründet werden. Korrekt wären 61,58 Euro für Totenschein samt Nebenkosten gewesen.

 

Bestatter spricht von Phantasiebeträgen

Die Landesärztekammer ist am Freitag wegen eines Betriebsausflugs nicht erreichbar gewesen. Sie hatte bereits in einer Stellungnahme erklärt, dass die Gebührenordnung für Ärzte seit 1996 nicht mehr aktualisiert worden sei, so dass die Leistungen nicht mehr adäquat abgebildet würden. Das Honorar für die Totenuntersuchung beträgt 33,52 Euro beim 2,3-fachen Gebührensatz. „Jeder Schlüsseldienst verdient mehr“, erregte sich denn auch eine Ärztin in einem Leserbrief.

Es stimme, dass diese belastende Arbeit nicht gut bezahlt ist, meint Schuchardt. Das rechtfertige aber nicht, sich rechtswidrig zu verhalten und unzulässige Zuschläge zu berechnen. Das meint auch ein Bestatter aus der Region. Rund die Hälfte der Totenscheinrechnungen, die bei ihm landen, widersprächen der Gebührenordnung. Er berichtet von „Fantasiebeträgen“ und nicht erlaubten berechneten Ziffern. Bestatter könnten Rechnungen monieren. Doch sie hätten Angst, nicht mehr vom Arzt empfohlen zu werden. Aus diesem Grund wolle er auch anonym bleiben.