Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat Strafbefehle gegen drei Mitarbeiter des Max-Planck-Instituts in Tübingen wegen Misshandlung von Affen beantragt. Sie sollen drei Affen länger andauernde Leiden zugefügt haben.

Tübingen - Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat Strafbefehle wegen Tiermisshandlung gegen drei verantwortliche Mitarbeiter des Max-Planck-Instituts beantragt. Der 67-jährige Bereichsleiter, der 49-jährige Versuchsleiter und der 55-jährige stellvertretende Tierhalter sollen vom Tübinger Amtsgericht aufgefordert werden, Geldstrafen bezahlen, wie die Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte. Sie sollen von 2013 bis 2015 bei drei Affen die Versuche zu spät beendet und dadurch den Tieren länger andauernde Leiden zugefügt zu haben.

 

Am Max-Planck-Institut für biologische Kybernetik wurde Hirnforschung mit Affen betrieben, Tierschützer hatten mit versteckter Kamera in dem Labor gefilmt - zum Beispiel einen blutverschmierten Affen - und Anzeigen gegen Mitarbeiter erstattet. Inzwischen wurden an dem Institut die Versuche mit Affen beendet - nach Angaben des verantwortlichen Forschers Nikos Logothetis, weil ihm der Rückhalt aus der Wissenschaft fehlte.

Das Ermittlungsverfahren gegen weitere Beschuldigte wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz wurde laut Staatsanwaltschaft eingestellt. Diese Personen konnten nach Erkenntnis der Staatsanwaltschaft nicht über den Abbruch von Versuchen entscheiden.