Ein 24-Jähriger hat mit seinem illegal auf 575 PS getunten Sportwagen auf der A9 bei Ingolstadt das Auto eines 22-Jährigen gerammt, der dabei ums Leben kam. Nachdem der Raser zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, haben nun alle Seiten Revision eingelegt.

Ingolstadt - Nach der Verurteilung eines 24-Jährigen wegen einer tödlichen Autobahnraserei zu einer dreieinhalbjährigen Gefängnisstrafe wird das Urteil voraussichtlich vom Bundesgerichtshof überprüft. Wie ein Sprecher des Ingolstädter Landgerichtes am Mittwoch berichtete, haben neben der Staatsanwaltschaft auch der Nebenkläger sowie die Verteidiger des Rasers einen Revisionsantrag gestellt.

 

Der angeklagte Mann war mit seinem illegal auf 575 PS getunten Sportwagen mit rund 230 Stundenkilometern auf der A9 bei Ingolstadt gerast und hatte auf der Überholspur einen anderen Wagen gerammt. Der 22-Jährige am Steuer des vorausfahrenden Wagens hatte keine Überlebenschance. In dem Bereich der Fernstraße galt damals ein Tempolimit von 100 Kilometern pro Stunde.

Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Gefängnis verlangt. Über den Revisionsantrag der Ankläger hatte bereits der „Donaukurier“ berichtet. Der Anwalt der Familie des getöteten Autofahrers hatte als Nebenkläger sogar zehn Jahre Haft verlangt, die Verteidiger des Rasers hatten sich für einen Freispruch ausgesprochen. Sofern die Revisionsanträge nicht zurückgezogen werden, muss sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit dem Fall befassen.