Die Ministerpräsidenten der Länder, die sich am Freitag in Potsdam trafen, wollen mehrheitlich eine Überführung des Solidaritätszuschlags in die Einkommensteuer.

Potsdam - Die Länder sind in den Beratungen über die Zukunft des Solidaritätszuschlags einen Schritt weitergekommen. Auf der Ministerpräsidentenkonferenz in Potsdam verständigten sich die Regierungschefs am Freitag, den Soli über das Jahr 2019 hinaus zu erhalten und in der Einkommensteuer aufgehen zu lassen. Es wurde dazu zwar kein förmlicher Beschluss gefasst, doch nach Darstellung mehrerer Ministerpräsidenten zeichnet sich diese Lösung ab.

 

Der sachsen-anhaltinische Regierungschef Reiner Haseloff (CDU) sagte, das Aufkommen aus dem Soli werde noch mindestens über „zwei bis drei Wahlperioden“ benötigt, damit die Länder beispielsweise ihre Aufgaben in Bildung und Infrastruktur erfüllen könnten. Aus dem Soli erwarten die Ministerpräsidenten zum Ende des Jahrzehnts ein Aufkommen von 18 Milliarden Euro. Im Jahr 2019 läuft der Solidarpakt für Ostdeutschland aus. Bund und Länder wollen sich das Steueraufkommen sichern. „Wir können uns eine Steuersenkung nicht leisten“, sagte Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD).

Bedenken wegen der Eingliederung des Soli

Gegen die Eingliederung des Soli in die Einkommensteuer hatten vor allem die ostdeutschen Länder Bedenken. Sie argumentieren, dass deren Steueraufkommen unter dem des Westens liegt. Sie wollen der Integration des Soli in die Einkommensteuer nur zustimmen, wenn sie für den Finanzbedarf im Osten weiterhin einen Ausgleich erhalten. Es dürfe keine Spreizung zwischen armen und reichen Ländern geben, sagte Haseloff. Zugleich verlangen auch die Zahlerländer Baden-Württemberg, Bayern und Hessen einen größeren Anteil am Soli, weil sie nach ihrer Meinung zu viel in den Länderfinanzausgleich einzahlen.

Die Eingliederung des Soli in die Einkommensteuer hätte aus Sicht von Bund und Ländern den Vorteil, dass davon alle staatlichen Ebenen profitieren. Wie die Geldströme genau aufgeteilt werden, ist noch offen. Das Bundesfinanzministerium versucht wiederum, den Anteil der Länder kleinzurechnen, indem die Bundesmitttel für den öffentlichen Nahverkehr mit dem künftigen Soli-Aufkommen verrechnet werden sollen. Das stößt auf Protest der Länder.

Die „Operation Soli“ wird kein einfaches Unterfangen. Bund und Länder befürchten, dass die Überführung in die Einkommensteuer zu einer öffentlichen Debatte über Steuererhöhungen führen könnte. Der Bund hat zwar die Zusage gegeben, es solle keine Mehrbelastung von Bürgern und Unternehmen geben. Dieses Versprechen lässt sich aber nur schwer halten. Grund ist der geltende Steuertarif. Wenn ein Finanzvolumen von 18 Milliarden Euro auf die Einkommensteuer übertragen wird, ändert sich der gesamte Tarifverlauf mit Eingangs- und Spitzensteuersätzen. Dies kann dazu führen, dass Gruppen von Steuerzahlern durchaus mit Mehrbelastungen rechnen müssen. Wie dieses Problem gelöst wird, wissen die Beteiligten noch nicht.