Esslingen - Hermann Beck ist ein umgänglicher Zeitgenosse. Er ist immer da, wenn man ihn braucht, und er hat schon oft bewiesen, dass ihm das Gemeinwohl am Herzen liegt. Doch wenn es sein muss, dann zeigt der Vorsitzende des TV Hegensberg klare Kante. Das bekam die Stadt Esslingen nun zu spüren. Die hatte vor sechs Jahren unter dem Eindruck von Wohnungsnot und Flüchtlingskrise beschlossen, einen Teil des Hegensberger Sportplatzes bebauen zu lassen. Und obwohl sein Verein dafür einen Teil seines Geländes abgeben sollte, hat Beck nicht sofort abgewunken. Doch der Teufel steckte wie so oft im Detail, und je länger sich Beck und seine Mitstreiter mit den Plänen befassten, desto klarer wurde ihnen: So geht’s nicht. Weil die Stadt nicht einlenkte, hat der TV Hegensberg den Verwaltungsgerichtshof bemüht, der nun im Sinne des Vereins Recht gesprochen hat. Der Bebauungsplan wurde für unwirksam erklärt, eine Revision wird nicht zugelassen.
Verein braucht Sicherheit
„Als die Stadt auf uns zukam, waren wir gesprächsbereit“, versichert Hermann Beck. „Wir wollten uns unserer gesellschaftspolitischen Verantwortung nicht entziehen, dürfen aber auch das Wohl des Vereins nicht aus den Augen verlieren.“ Deshalb ging Beck mit klaren Erwartungen in die Gespräche mit der Stadt: Wenn der Verein mitmacht, muss das restliche Sportgelände, das der Stadt gehört, zumindest bis 2046 für den TV Hegensberg gesichert sein, der Sportbetrieb darf nicht eingeschränkt werden. Und der Bestand der Weitsprung- und Kugelstoßanlage darf nicht gefährdet werden. Und damit es hinterher keinen Ärger mit den neuen Nachbarn gibt, sollte ein Lärmgutachten rechtzeitig klären, ob die zulässigen Grenzwerte eingehalten werden. Das Ergebnis: Das vorgeschriebene Limit wird exakt eingehalten – allerdings ohne Luft nach oben.
Probleme vermeiden
Deshalb wurde vereinbart, dass in den geplanten Neubauten die lärmempfindlichen Schlaf- und Wohnbereiche in dem Teil der Wohnungen untergebracht werden, der vom Sportplatz abgewandt ist. „Wie schnell es Probleme mit Nachbarn geben kann, hat man beim Freiburger Stadion gesehen, das nur mit Auflagen genutzt werden kann“, sagt Beck. Ähnlichen Ärger wollten sich die Hegensberger ersparen, zumal der Abstand des geplanten Baukörpers zum Beachfeld nach ihrer Einschätzung viel zu gering wäre. Trotz vieler Bedenken, die der TVH im Vorfeld formulierte, hat der Gemeinderat im Februar 2020 den Bebauungsplan für das Areal Wilhelm-Nagel- und Breitingerstraße abgesegnet, der den rechtlichen Rahmen setzt, um die vom Sportplatz abgezwackten Flächen bebauen zu können.
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Für Hermann Beck und sein Vorstandsteam war klar, dass der TVH das so nicht hinnehmen kann. Und so hat der Verein im März 2020 beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim einen Normenkontrollantrag gestellt mit dem Ziel, den Bebauungsplan für ungültig erklären zu lassen. Was Beck besonders ärgert: Trotz des schwebenden Verfahrens hat die Stadt dem Bauträger, der das Grundstück inzwischen erworben hatte, im September 2020 die Baugenehmigung für 17 Wohnungen und eine Tiefgarage mit 18 Stellplätzen erteilt. Über den Widerspruch des Vereins hatte die Stadt bis Februar 2021 noch immer nicht entschieden – die Baugenehmigung blieb damit wirksam. Und das, obwohl Beck beim Blick in die Pläne für den Neubau feststellen musste, dass es in den neuen Wohnungen durchaus lärmempfindliche Bereiche gab, die eben nicht vom Sportplatz abgewandt lagen. „Mögliche Konflikte mit den neuen Anwohnern wären damit vorprogrammiert gewesen“, sagt Beck. „Wir sind froh, dass die Zeit bis zum Richterspruch nicht genutzt wurde, um mit dem Bau zu beginnen und vollendete Tatsachen zu schaffen.“
Verein bekommt Recht
Der Vorsitzende des TV Hegensberg hat den Dialog mit der Verwaltungsspitze gesucht, ist aber nach eigenem Bekunden weniger freundlich abgeblitzt. Deshalb war es für ihn kein Vergnügen, aber am Ende unausweichlich, den Rechtsweg zu beschreiten: „Ich muss den Verein schützen.“ Umso erleichterter waren Beck und seine Vereinsmitglieder, als die Richter nun ihre Entscheidung im Normenkontrollverfahren verkündeten: Der Bebauungsplan wird für unwirksam erklärt, eine Revision wird nicht zugelassen – die Kosten des Verfahrens trägt die Stadt. Und Hermann Beck kann zufrieden feststellen: „Dieses Urteil gibt dem Verein Planungssicherheit und Freiraum für die künftige Entwicklung auf dem Sportgelände, das wegen seiner zentralen Lage im Ort gut zu Fuß erreichbar ist. Für Kinder und ältere Menschen ist das besonders wichtig.“
Kein Kommentar der Stadt
Bis die schriftliche Urteilsbegründung des Mannheimer Verwaltungsgerichtshofs vorliegt, möchte die Esslinger Stadtverwaltung die bislang lediglich mündlich verkündete Entscheidung zum Sportplatz nicht weiter kommentieren.
Der TV Hegensberg
Der Verein
Die Anfänge des Turnvereins Hegensberg (TVH) reichen ins Jahr 1894 zurück. Daraus ist mittlerweile ein moderner Mehrspartenverein geworden. Im Jahr 2000 zählte der TVH 1133 Mitglieder, seither ist er um rund 30 Prozent auf etwa 1500 Mitglieder gewachsen. Neben Sportarten wie Handball, Volleyball oder Leichtathletik ist auch Radsport im Programm. Die Abteilung Turnen & Gymnastik bietet Kindersport an wie auch gesundheitsorientierte Fitness für Erwachsene.
Die Sportanlagen
Das Vereinsgelände findet sich in der Breitingerstraße 26 im Stadtteil Hegensberg. 2004 wurde ein Beachvolleyball- und Beachhandballfeld eingeweiht. Damit steht neben der eigenen Turnhalle und dem Sportplatz eine weitere Sportanlage zur Verfügung. Zusammen mit dem TV Liebersbronn wurde eine Sporthalle an der Römerstraße gebaut.