Das Ulmer Landgericht verschiebt eine Entscheidung im Rechtsstreit zwischen Erwin Müller und der Schweizer Bank Sarasin. Es geht um 47 Millionen Euro, die Müller durch sogenannte Cum-Ex-Geschäfte verloren hat.

Politik/Baden-Württemberg: Rüdiger Bäßler (rub)

Ulm - Am Donnerstag hat die 4. Zivilkammer des Landgerichts Ulm unter der Vorsitzenden Renate Baur die Notbremse gezogen. Sie sagte den für Freitagmittag avisierten Verkündungstermin in der Streitsache Erwin Müller gegen die Bank J. Safra Sarasin AG ab. Eine der schwerwiegendsten Betrugsklagen, die das Gericht in den vergangenen Jahren zu bearbeiten hatte, bleibt damit weiter in der Schwebe. Der Drogerieunternehmer Müller fordert 47 Millionen Euro an verschwundenen Anlagegeldern von der Schweizer Bank zurück.

 

Das Gericht begründete, von beiden Parteien seien in der Folge des ersten mündlichen Verhandlungstermins am 2. Dezember 2013 noch Schriftsätze eingereicht worden, im Gegenzug seien rechtliche Hinweise ergangen, die wiederum der Stellungnahme der Streitparteien bedürften. Hinter der Verschiebung steckt aber noch mehr: Dem Gericht rannte die Zeit davon. Richterin Baur geht Ende Januar in den Ruhestand, ihr Beisitzer wechselt zugleich den Arbeitsplatz. Ein neuer Vorsitzender muss sich jetzt neu in den komplizierten Fall einarbeiten. Zumindest Erwin Müller dürfte das Hoffnung machen. Die scheidende Richterin hatte beim ersten Verhandlungstermin deutlich werden lassen, dass sie im vorliegenden Fall ein Schweizer Gericht für die Klärung der Betrugsvorwürfe für zuständig hält.

Müllers Millionen flossen über die Schweiz nach Luxemburg

Erwin Müllers Millionen flossen Anfang 2011 über die Sarasin-Bank an die Luxemburger Fondsgesellschaft Sheridan. Das Renditeversprechen des Aktienprodukts namens Sheridan Solutions Equity Arbitrage Funds lautete auf zwölf Prozent Jahresrendite. Was der Ulmer Drogerieunternehmer aber angeblich nicht wusste, war, dass dieses Anlagegeschäft nur funktionierte, wenn der deutsche Staat Kapitalertragsteuern erstattete, die zuvor gar nicht abgeführt worden waren.

Wie man längst weiß, wurde das in Deutschland eingesammelte Geld von Luxemburg aus an US-Pensionsfonds weitergereicht. Diese Fonds tätigten sogenannte Cum-Ex-Geschäfte. Unmittelbar vor den Hauptversammlungen verschiedener Aktiengesellschaften wurden im großen Stil deren Aktien gekauft („cum“). Sofort nach der Hauptversammlung wurde verkauft („ex“). Dadurch entstand den US-Pensionsfonds ein Anspruch auf Auszahlung von Dividenden. Als ausländische Kapitalanleger beantragten sie daraufhin vom Bundeszentralamt für Steuern unter Berufung auf geltende zwischenstaatliche Abkommen eine Auszahlung der von den AGs einbehaltenen deutschen Kapitalsteuer.

Der Steuerschaden wird auf 75 Milliarden Euro geschätzt

Das Modell funktionierte jahrelang; deutsche Steuerfahnder schätzen das Gesamtvolumen mit Cum-Ex-Geschäften auf rund 75 Milliarden Euro. 2012 schloss das Bundesfinanzministerium das Steuerschlupfloch durch eine Neuregelung der Nachweispflichten. Ob das Steuerkarussell illegal war, ist jedoch nach wie vor umstritten. Nach 2012 verweigerte die Bundeskasse die Auszahlung weiterer Kapitalertragsteuern aus solchen Geschäften. Zwei US-Pensionsfonds klagen inzwischen gegen die Bundesrepublik auf Schadenersatz. Der seit Oktober bei der Staatshaftungskammer des Landgerichts Bonn verhandelte Prozess gilt als wegweisend (Aktenzeichen 1 O 271/12, 1 O 302/12, 1 O 431/12).

Auf die größeren Zusammenhänge der Ulmer Betrugsklage weist auch Erwin Müllers Anwaltskanzlei hin. Hier gehe es nicht nur um den Schaden eines einzelnen Unternehmers, sondern „um ein deutsches Steuerthema“, heißt es. Auch deswegen müsse sich ein deutsches Gericht der Streitsache annehmen. Die Sarasin-Bank macht geltend, in den allgemeinen Geschäftsbedingungen im Anhang des Anlagevertrages von 2011 sei der Gerichtsstand Zürich klar festgelegt. Doch vor einem Schweizer Gericht sähe sich Erwin Müller geschwächt. Es sei zweifelhaft, heißt es von Klägerseite, dass ein eidgenössisches Gericht im Sinne deutscher Steuerzahler und gegen die heimische Finanzwirtschaft entscheiden werde.