Landgericht Karlsruhe folgt in der Argumentation der Deutschen Umwelthilfe und verbietet Kennzeichnungen.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Die Drogeriekette dm darf zahlreiche Produkte nicht mehr mit dem Aufdruck „klimaneutral“ oder „umweltneutral“ bewerben. Das hat das Landgericht in Karlsruhe am Dienstag entschieden. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte das Verfahren angestrengt. Sie sieht in dieser Werbung eine Irreführung der Verbraucher.

 

Werbung hält nicht, was sie verspricht

Die DUH hatte kritisiert, dass Belastungen für die Umwelt nicht wie suggeriert „eins zu eins“ kompensiert würden. Tatsächlich erbrächten die zur Kompensation geförderten Projekte nicht ansatzweise den gewünschten Erfolg. Dieser Ansicht schloss sich das Gericht an. Das Versprechen der Klimaneutralität könne schon „aus prinzipiellen Gründen“ nicht eingelöst werden. Einer der zahlreichen Kritikpunkte: Die Kompensation von Treibhausgasen durch das Unterstützen von Waldprojekten sei nicht weit genug in die Zukunft angelegt. Konkret wurde von dm ein Waldprojekt in Peru gefördert, das bis zum Jahr 2040 angelegt ist. Für einen dauerhaften Ausgleich brauche es aber 100 oder gar 1000 Jahre, so das Gericht.

Gericht untersagt auch weiteren Begriff

Die Drogeriekette hatte schon nach der mündlichen Verhandlung angekündigt, künftig auf die Formulierung klimaneutral zu verzichten, wollte jedoch an dem Begriff „umweltneutral“ festhalten. Auch das wurde von dem Gericht nun untersagt. Die so beworbenen Produkte besäßen keine ausgeglichene Umweltbilanz, so das Gericht – aber genau das werde vom Verbraucher erwartet. Die falsche Vorstellung könne von der Drogeriemarktkette auch nicht auf der Verpackung relativiert werden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die DUH hatte in der Vergangenheit bereits mehrere Unternehmen wegen vergleichbarer Werbebotschaften verklagt. Nach Angaben ihres Geschäftsführers Jürgen Resch habe man noch kein Verfahren verloren.