Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte gegenüber unserer Zeitung das Verfahren, nannte aus Datenschutzgründen aber keine Namen von Beteiligten. Die Ermittlungen waren bereits zweimal mangels Tatverdachts eingestellt worden, wurden aber nach Beschwerden jeweils auf Geheiß der übergeordneten Generalstaatsanwaltschaft wieder aufgenommen. Auch im dritten Anlauf haben sich die Vorwürfe dem Sprecher zufolge „nicht erhärtet“. Für die abschließende Einschätzung warte man aber noch auf eine Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums.
Rektor erwartet Entkräftung der Vorwürfe
Ein Sprecher der Uni Hohenheim begrüßte die Ermittlungen einerseits. Man gehe davon aus, „dass nach diesem dritten Verfahren alle denkbaren Zweifel am korrekten Verhalten endgültig ausgeräumt sein werden“. In diesem Sinne äußerte sich auch der Rektor Dabbert: „Ich bin überzeugt, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zur endgültigen Entkräftung der Vorwürfe führen werden.“ Auch nach erneutem Studium der Akten komme er zu dem Schluss, dass sich sein damaliges Verhalten „mit meinen Pflichten als Rektor und mit dem Gesetz deckt“. Andererseits kritisierte der Uni-Sprecher die Strafanzeige, „da sie die betroffenen Wissenschaftler und den Rektor ungerechtfertigt in ein schlechtes Licht setzt“.
Aus Fürsorge gegenüber den Beteiligten habe die Hochschule den Konflikt bisher nicht öffentlich thematisiert. Anlässlich der Recherchen unserer Zeitung habe man sich nun entschlossen, „die Fakten transparent aufzuarbeiten“, um der Öffentlichkeit eine objektive Meinungsbildung zu ermöglichen. Von dem inzwischen pensionierten Professor, der bereits 2016 Anzeige erstattet hatte, war keine Stellungnahme zu erhalten. Sein Verhältnis zum Rektor soll schon länger angespannt gewesen sein.
Forschung vor Förderung erledigt?
Laut Staatsanwaltschaft bezieht sich der Vorwurf des Subventionsbetrugs auf einen 2013 gestellten Förderantrag, der 2015 bewilligt worden war. Der Anzeigeerstatter habe intern mitgeteilt, dass der von ihm betreute Projektteil von einem Doktoranden bereits „weitgehend abgearbeitet“ worden sei; für eine weitere Dissertation sehe er „kaum mehr ausreichende Substanz“. Wegen falscher oder lückenhafter Angaben über „subventionserhebliche Tatsachen“ habe er strafrechtliche Bedenken erhoben. Die Beschuldigten wiesen diese dem Sprecher zufolge zurück. Sie seien von der bereits erfolgten Arbeit überrascht gewesen, hätten aber noch weiteren Forschungsbedarf gesehen. Das Projekt sei daher „in veränderter Konstellation“ gestartet worden.
Für das inhaltlich nicht näher beschriebene Forschungsprojekt wurden nach Uni-Angaben 320 000 Euro beantragt. Es gehe um Geld des Wirtschaftsministeriums für wirtschaftsrelevante Vorhaben. Die Bewilligung habe ungewöhnlich lange gedauert, bis 2015. Obwohl sich alle Beteiligten zum Warten verpflichtet hätten, habe die Arbeitsgruppe des Professors ihren Teil der Forschung bereits weitgehend abgeschlossen. Dieses „regelwidrige Verhalten“ sei der Ausgangspunkt der Vorgänge und habe zu einem eskalierenden Konflikt geführt. „Die Universität und die Kooperationspartner versuchten, den Konflikt zu schlichten“, sagte der Sprecher.
Generalstaatsanwalt sieht die Sache anders
Eine zweite Arbeitsgruppe habe bis dahin nur Vorarbeiten geleistet und noch „sehr wichtige Fragen“ offen gesehen. Man habe den Antrag und das Projekt daher überarbeitet. Die Uni habe das Verhalten aller Beteiligten juristisch überprüfen lassen, mit Blick auf wissenschaftliches Fehlverhalten und möglichen Subventionsbetrug; dabei habe sich „keine Grundlage für Sanktionen“ ergeben. Bis heute könne man den Betrugsvorwurf nicht nachvollziehen.
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft sprach von einem „rechtlich nicht einfachen Verfahren“. Mit Blick auf die zweimal erzwungene Wiederaufnahme der Ermittlungen nannte er es nicht ungewöhnlich, dass derselbe Sachverhalt von mehreren Juristen unterschiedlich bewertet werde. „Die von der Generalstaatsanwaltschaft mitgeteilte Auffassung“ werde nun berücksichtigt. Für eine Befangenheit des Staatsanwaltes, der den Fall nun zum dritten Mal prüft, gebe es keine Anhaltspunkte. Die übergeordnete Behörde habe es nicht für nötig gehalten, das Verfahren einem anderen Bearbeiter zuzuweisen.
Weitere Strafanzeige von anderer Seite
Auch ein weiterer Vorgang an der Uni Hohenheim beschäftigt derzeit die Justiz. Im Zusammenhang mit einem anderen Forschungsprojekt sei Anzeige wegen Untreue, Betrug, Nötigung und Urkundenfälschung erstattet worden, sagte der Sprecher – aber „durch eine andere Person“. Hintergrund sei ein Konflikt um eine verspätete Patentanmeldung. Die Ermittlungen seien im Oktober eingestellt worden, weil sich kein Tatverdacht ergeben habe. Inzwischen liege dagegen eine Beschwerde vor, über die nun die Generalstaatsanwaltschaft entscheiden müsse.