Unterhaltsrecht Zahlende Väter am Rande der Belastbarkeit

Nach der Trennung reicht das Geld oft nicht aus. Foto: dpa/Jens Büttner

Die Sätze für Kindesunterhalt sind massiv gestiegen, immer mehr zum Unterhalt Verpflichtete können nicht mehr bezahlen. Das ist nicht länger nur ein Problem der Geringverdiener.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Für die einen ist es viel zu viel, für die anderen immer noch zu wenig. Das Bürgergeld ist mit Beginn des neuen Jahres von 502 auf 563 Euro pro Monat gestiegen – und die Diskussionen darüber, ob ein Plus von rund zwölf Prozent gerechtfertigt ist oder nicht, halten an. Doch nicht nur die Empfänger von Bürgergeld bekommen mehr. Eine kräftige Steigerung gibt es auch im Bereich des Kindesunterhaltes. Rund 9,7 Prozent mehr sieht die sogenannte Düsseldorfer Tabelle seit dem 1. Januar vor, ein Jahr zuvor war der Betrag bereits um mehr als zehn Prozent angehoben worden.

 

Die Freude der Unterhaltsberechtigten ist oft das Leid der Unterhaltsverpflichteten. Hier zahlt schließlich nicht ein anonymer Staat aus einer großen, unübersichtlichen Steuerkasse, sondern Menschen aus Fleisch und Blut. Und die haben trotz harter Arbeit oftmals selber nicht mehr genug zum Leben.

Das Alter des Kindes ist entscheidend

Laut Statistik gibt es in Deutschland rund drei Millionen Alleinerziehende, knapp 90 Prozent von ihnen sind Frauen. Das bedeutet nicht automatisch, dass in jedem Fall ein Unterhaltspflichtiger im Hintergrund zu finden ist, aber wenn, dann sind es doch meistens die Väter, die bezahlen sollen. Die Summe richtet sich nach dem Alter des Kindes und wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf in der besagten Tabelle festgeschrieben. Die hat zwar keine Gesetzeskraft, in den allermeisten Fällen dienst sie aber bei einer Trennung als Grundlage der Berechnung.

Kinder im Alter von sechs bis elf Jahren haben demnach seit Jahresbeginn Anspruch auf Kindesunterhalt in Höhe von 551 Euro im Monat, zwölf Euro weniger als ein erwachsener Bürgergeld-Empfänger. Das ist zwar nicht die Summe, die der Unterhaltspflichtige bezahlen muss, weil das Kindergeld anteilig verrechnet wird – es kann den zahlenden Elternteil jedoch an das Limit dessen bringen, was möglich ist. Das gilt vor allem, wenn mehrere Kinder aus der zerbrochenen Beziehung zu versorgen sind. Der Verein Väteraufbruch spricht daher von einer „exorbitanten Erhöhung“ der Beträge und macht eine Rechnung auf, wonach auch ein Polizeikommissar der Bundespolizei nicht mehr in der Lage sei, den Unterhalt für zwei seiner Kinder zu bezahlen und selbst ein halbwegs zufriedenstellendes Leben zu führen.

Unterhaltspflichtige werden „geschröpft“

Die Kritik ist nicht neu. Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) klagt seit Jahren darüber, dass Unterhaltspflichtige „unangemessen geschröpft“ werden. Allerdings wird die Lage immer angespannter, trotz gestiegenem Selbstbehalt. Noch vor einigen Jahren habe das Geld lediglich bei den unteren Einkommensgruppen nicht gereicht, inzwischen gebe es sogenannte Mangelfälle bis hinein in die Mittelschicht. Dies liege daran, dass vor allem Lebens- und Wohnkosten überdurchschnittlich gestiegen seien.

Allerdings: Auch die Unterhaltsberechtigten werden durch die Erhöhung der Pauschalsummen nicht reich. Schließlich kosten Schulranzen, Klassenfahrten oder Freizeitaktivitäten mehr Geld – von Miete und Heizkosten gar nicht zu reden. Finanziell gesehen können sich Scheidungen eigentlich nur besonders Reiche erlauben.

Justizminister verspricht Entlastung

Entlastung für viele Unterhaltspflichtige verspricht die von Justizminister Marco Buschmann angekündigte Reform des Rechtsgebietes. Demnach müssten zum Beispiel Väter, die das Kind am Wochenende betreuen, anteilig weniger bezahlen. Nach aktuellem Recht wird eine Betreuung nicht berücksichtigt, solange sie unter dem Wert von 50 Prozent bleibt. Ob diese Reform jedoch Gesetzeskraft erlangt, bevor die Düsseldorfer Tabelle 2025 wirksam wird, das steht in den Sternen.

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