Die Abgeordneten Wolfgang Gedeon und Stefan Räpple scheitern mit ihrer Klage wegen Sitzungsausschluss.

Stuttgart - Landtagspräsidentin Muhterem Aras steht mit ihren drastischen Ordnungsmaßnahmen gegen die Abgeordneten Wolfgang Gedeon und Stefan Räpple voll auf dem Boden der Landesverfassung. Dieses Urteil verkündete am Montag der Verfassungsgerichtshof für Baden-Württemberg. Die beiden der AfD-Partei angehörenden Parlamentarier sind damit mit ihrem Antrag gescheitert, mehrere Ordnungsrufe vom 12. Dezember 2018 sowie ihren Ausschluss von drei weiteren Sitzungstagen als verfassungswidrig zu brandmarken. Ihr Abgeordnetenrecht sei „nicht verletzt“, sagte Präsident Malte Graßhof.

 

Räpple war von Aras für seinen auf die SPD-Jugend gemünzten Zwischenruf „So sind sie, die roten Terroristen!“ gemaßregelt worden. Zu Recht, befand Graßhof, denn dies gehe „als Verunglimpfung über eine im Landtag zulässige scharfe, polemisch vorgebrachte Kritik hinaus“. Außerdem hatte er lautstark („Skandal!“), aber vergeblich einen Ordnungsruf für FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke gefordert. Der hatte zuvor in Richtung AfD gerufen: „Die geistigen Vorläufer von Leuten wie Herrn Räpple sind im Stechschritt durch das Brandenburger Tor marschiert.“

Die Abgeordneten sprechen von „Schauprozess“

Gedeon, fraktionslos, aber der AfD-Partei angehörend, kritisierte die Ordnungsmaßnahmen gegen Räpple daraufhin mit den Worten: „So können Sie ein Parlament in Anatolien führen, aber nicht in Deutschland.“ Dazu meint der Verfassungsgerichtshof, damit werde der in Anatolien geborenen Landtagspräsidentin letztlich „wegen ihres Geburtsorts die Eignung für ihr Amt abgesprochen“. Gedeon habe sich „in erheblicher Weise ordnungswidrig verhalten“.

Die beiden Abgeordneten, die am 12. Dezember erst im Beisein der Polizei den Sitzungssaal verließen, nannten das Verfahren am Montag in einer Pressekonferenz einen „Schauprozess“. Das Urteil habe von Anfang an festgestanden. Der Grundtenor des Urteils laute, dass die Ordnung im Parlament über allem stehe, Freiheit aber nichts gelte, sagte Gedeon: „Die Landtagspräsidentin hat nun einen Freibrief, mit Abgeordneten nach Belieben umzuspringen.“

Räpple nannte das Urteil „politisch, nicht juristisch“. Die neun Richter des Verfassungsgerichtshofs seien nicht vom Volk, sondern auf Vorschlag der Fraktionen vom Landtag gewählt. Zu den Mitgliedern des Gremiums zählt auch die von der AfD vorgeschlagene Unternehmensberaterin Sabine Reger. Dennoch sagte Räpple: „Politiker haben im Gericht nichts zu suchen.“

Kritik an der Präsidentin ist erlaubt

Die Begründung des Urteils sei außerdem „haarsträubend“, denn in Parlamenten müsse man eine gewisse Streitkultur pflegen und dürfe „nicht so viel Wert auf Disziplin“ legen. Räpple forderte Aras auf, die Prozesskosten ebenso wie er und Gedeon aus eigener Tasche anstatt aus dem Steuersäckel zu bezahlen.

Der Verfassungsgerichtshof räumt in dem Urteil ein, dass sowohl ein Sitzungsausschluss als auch ein Ordnungsruf ein „rechtserheblicher Eingriff“ in das Abgeordnetenrecht darstellen. Inhaltliche Positionen dürften mit diesem Instrument nicht sanktioniert werden, und Stilmittel wie Überspitzung, Polarisierung oder Polemik seien zulässig. Die Grenze sei aber erreicht, sobald die inhaltliche Auseinandersetzung in den Hintergrund rücke und im Vordergrund eine bloße Provokation oder Herabwürdigung stehe.

Ja, selbst Kritik an der Sitzungsleitung sehen die Richter – im Gegensatz zu vielen Abgeordneten – als erlaubt an. Graßhof: „Eine im Landtag in sachlicher Weise und in angemessenem Umfang vorgetragene Kritik an der Sitzungsleitung, welche die parlamentarische Arbeit nicht stört, darf nicht zum Anlass für eine parlamentarische Ordnungsmaßnahme genommen werden.“ Der Präsident des Landtags habe bei der Beurteilung einen Spielraum.