Ein Mann steuert seinen Mietwagen in eine Menschengruppe auf einem Gehweg, tötet einen Menschen und verletzt zwei weitere. Dann flüchtet er, bewaffnet mit einem Messer. Nun fällt das Urteil.

Heidelberg - Ein halbes Jahr nach einer Amokfahrt in Heidelberg mit einem Toten und zwei Verletzten haben Richter den 35 Jahre alten Täter dauerhaft in die Psychiatrie eingewiesen. Das Heidelberger Landgericht habe die Taten als Mord, versuchten Mord und versuchten Totschlag bewertet, teilte ein Justizsprecher nach der Urteilsverkündung am Freitag mit. Der Mann habe die Taten auf Grund einer schweren psychischen Erkrankung begangen und sei schuldunfähig. Kurz nach Prozessauftakt am Dienstag war die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden. Das Urteil ist nach Angaben des Gerichts rechtskräftig (Az.: 6 Ks 200 Js 4374/17).

 

Polizei kritisierte haltlose Spekulationen

Der 35-Jährige hatte am 25. Februar am Rande der Heidelberger Altstadt einen Mietwagen auf einem Gehweg in eine Menschengruppe gesteuert. Ein 73 Jahre alter Mann starb. Ein 32-jähriger Österreicher und dessen 29-jährige Begleiterin aus Bosnien-Herzegowina wurden verletzt. Anschließend flüchtete der Fahrer mit einem Messer bewaffnet zu Fuß. Ein Polizist stoppte ihn nur mit einem Schuss in den Bauch.

Die Tat hatte Entsetzen weit über Heidelberg hinaus ausgelöst. Auch wegen Kommentaren in sozialen Netzwerken und im Kurznachrichtendienst Twitter gab es Aufregung. Die Polizei kritisierte haltlose Spekulationen, es könnte sich um islamistisch motivierten Terror handeln. Die Ermittler hatten frühzeitig darauf hingewiesen, dass der Festgenommene ein Deutscher ohne Migrationshintergrund war und es keine Indizien für einen Anschlag gab.