Schwere Vorwürfe gegen Wissenschaftsministerin Theresia Bauer: Sie habe die an der Beamtenhochschule in Ludwigsburg eingesetzte Kommission wiederholt falsch dargestellt, urteilt das Verwaltungsgericht. Diese sei nicht frei, sondern gelenkt gewesen.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) hat den Landtag falsch über die Kommission informiert, die zur Abwahl der Rektorin der Beamtenhochschule in Ludwigsburg geführt hatte. Dieser Vorwurf ergibt sich aus der unserer Zeitung vorliegenden Begründung des Urteils, mit dem das Verwaltungsgericht Stuttgart die Ablösung von Claudia Stöckle als rechtswidrig eingestuft hat. Entgegen der Darstellung von Bauer gegenüber dem Parlament, den Hochschulgremien und der Öffentlichkeit war die Kommission nach Ansicht des Gerichts keineswegs frei und unabhängig. Vielmehr sei sie vom Wissenschaftsministerium dazu benutzt und entsprechend gelenkt worden, die zunächst gescheiterte Ablösung Stöckles doch noch zu ermöglichen.

 

In der Begründung zitiert das Gericht aus Ausführungen Bauers vor dem Landtag. Dort habe sie ausdrücklich betont, dass die Kommission „extern, unabhängig und frei“ arbeite. Gewähr dafür böten schon die Persönlichkeiten, die man dafür gewonnen habe – Ex-Finanzminister Gerhard Stratthaus (CDU), der Ex-Rektor der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg und ein Ex-Ministerialbeamter. Weder das Ministerium noch sie selbst, so Bauer, hätten der Kommission „die Hand geführt“. Eine externe Einflussnahme habe man ausdrücklich vermieden, beteuerte sie im Plenum.

Verräterische Akten fehlten zunächst

Dem Gericht bietet sich ein „völlig anderes Bild“, heißt es in dem Urteil. Dieses ergebe sich aus den Kommissionsakten, die erst mit großer Verzögerung vorgelegt worden waren; einen Teil davon will ein Mitglied des Gremiums im Nachhinein bei sich zu Hause gefunden haben. Nach den Dokumenten habe das Ministerium „dem Vorgehen der Kommission inhaltlich wie zeitlich deutlich die Richtung gewiesen“, folgern die Richter. Ziel sei von Anfang an gewesen, eine Grundlage für die Ablösung Stöckles zu schaffen. Wenn sie unter dem Eindruck des Berichts nicht freiwillig abtrete, solle dieser nach dem ersten erfolglosen Abwahlversuch eine zweite, diesmal erfolgreiche Abwahl ermöglichen. Dazu hätten sich Ministerium und Kommission „eng, geradezu Hand in Hand“ abgestimmt.

Bei der Abfassung des für Stöckle kritischen Berichts habe die Kommission „nicht nur – und allem Anschein nach vordringlich – die Interessen des Ministeriums im Blick“ gehabt. Das Ressort habe auch „direkt auf den Text“ eingewirkt, um damit möglichst großen Druck auf Stöckle ausüben zu können. So habe es gezielt um Änderungen im Text gebeten, damit die Rektorin bestimmte Passagen nicht rechtlich angreifen könne.

Hochschulgremien vor Abwahl manipuliert?

Neben dem Landtag wurden aus Sicht des Gerichts auch die Hochschulgremien über den Charakter der Kommission getäuscht. Diese seien „über die Bedeutung und die Position . . . im Verhältnis zum Ministerium nicht mit der gebotenen Eindeutigkeit informiert, sondern im Unklaren gelassen“ worden. Das „Auseinanderfallen von vorgeblicher und tatsächlicher Eigenständigkeit“ habe bei den Mitgliedern von Hochschulrat und Senat „zu einer Fehleinschätzung geführt“ und möglicherweise ihr Abstimmungsverhalten beeinflusst. Das Votum der Gremien – sie hatten jeweils mit Zweidrittelmehrheit gegen Stöckle gestimmt – könne nur dann als „wichtiger Grund“ für die Ablösung dienen, wenn es „formal korrekt und frei von jeglichen Manipulationen von außen erfolgt“ sei; darüber habe das Ministerium zu wachen. Tatsächlich seien die Gremien möglicherweise unsachgemäß beeinflusst worden. Bauer hätte daher nicht ihr Einverständnis geben dürfen, das für die Abwahl Stöckles notwendig war. Zudem habe das Ressort seine Fürsorgepflicht gegenüber der Beamtin verletzt, rügen die Richter.

SPD für sofortigen Rücktritt Bauers

Die SPD warf Bauer vor, sie habe gegenüber Hochschulgremien, Öffentlichkeit und Parlament „mehrfach gelogen“. Entgegen ihrer Darstellung hätten die Mitglieder der Kommission „eher als Marionetten“ agiert, um die Abwahl der Rektorin zu erreichen, sagte der Vizefraktionschef Sascha Binder. Deshalb solle Bauer umgehend ihren Rücktritt erklären. „Wer die Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beamten in dieser Art und Weise mit Füßen tritt und das Parlament jahrelang hinter das Licht führt, hat in einer baden-württembergischen Landesregierung nichts mehr zu suchen“, sagte Binder. Bauer wies die Forderung als „substanzlos“ zurück und kündigte Berufung gegen das Urteil an.