Mit ihrer Klage hat die FDP den Finger richtigerweise in die Wunde gelegt. Bei ihrem Kernanliegen aber scheiterte sie, bemerkt StZ-Autor Reiner Ruf.

Der Verfassungsgerichtshof des Landes hat mit seinem jüngsten Urteil die Oppositionsrechte im Landtag gestärkt. Über das Organstreitverfahren können künftig kleine Fraktionen vor das Verfassungsgericht ziehen und gegen den Landtag klagen – unter der Bedingung, dass sie damit die Interessen künftiger Landtage wahren. Dass dies möglich ist, war bisher strittig. Das Gericht trägt der Binse Rechnung, dass in modernen Parlamenten die Gewaltenteilung kaum mehr im Gegensatz von Parlament und Regierung zum Ausdruck kommt, sondern im Dualismus von Regierung und Regierungsfraktionen auf der einen Seite und der Opposition auf der anderen Seite. Letztere hat wenig zu melden, weshalb ihre juristische Aufwertung naheliegt.