Patienten und Kranke leben in einem Dilemma. Das Verfassungsgericht erforscht die Frage, was Menschen beeinflusst, wenn sie am Ende ihres Lebens die assistierte Selbsttötung wünschen.

Familie/Bildung/Soziales: Hilke Lorenz (ilo)

Karlsruhe - Uwe-Christian Arnold (74) hat als Sterbehelfer für eine liberale Regelung der Hilfe zur Selbsttötung gekämpft. Am Dienstag wollte er als Beschwerdeführer gegen den Paragrafen 217 des Strafgesetzbuches vor dem Bundesverfassungsgericht auftreten. Dazu ist es nicht gekommen. Letzten Freitag hat der Arzt, weil seine schwere Krebserkrankung auch mit Medikamenten nicht mehr beherrschbar war, sein Leben selbstbestimmt beendet. So sagt es sein Bevollmächtigter, der Rechtsanwalt Robert Roßbruch. Der Mediziner Arnold hatte gegenüber den meisten Menschen einen aus seiner Sicht entscheidenden Vorteil. Er hatte den Zugang zu todbringenden Medikamenten, und er wusste, wie er sie einsetzen musste, um seinen Wunsch umzusetzen, seinem Leben ein Ende zu bereiten. Er hat damit gegen kein Gesetz verstoßen. Arnold war, so legt die Schilderung seines Anwalts nahe, bis zuletzt in der Lage, autonom zu handeln.