Verfassungskonvent vor 75 Jahren Demokratie heißt nicht:Vollpension beim Staat

Wählen gehen oder zur Demo radeln – das ist immerhin ein Minimum an demokratischem Aktivismus. Viele sehen aber vor allem den Staat am Zug. Er soll liefern. Bloß was? Foto: imago//Christian Ditsch

Vor 75 Jahren entstand auf Herrenchiemsee ein Entwurf für das Grundgesetz – mit revolutionär neuem Staatsverständnis. Das wird heute bisweilen missverstanden.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Im Vorwort zur Geschichte unserer Republik findet sich ein bemerkenswerter Satz: „Der Staat ist um des Menschen willen da, nicht der Mensch um des Staates willen.“ So beginnt die erste Blaupause für das Grundgesetz. Sie entstand vor 75 Jahren. In der 1949 beschlossenen Endfassung steht der Satz nicht mehr. Wenn heute jedoch eine Volksabstimmung anberaumt würde, wäre es nicht verwunderlich, wenn just diese Sentenz zum Motto der Bundesrepublik 3.0 erwählt würde. Das zeugt von einem kollektiven Missverständnis.

 

Die eingängige Formel zur Rolle des Staates hatten Vordenker des Grundgesetzes aufgeschrieben: elf Herren, die auf der Insel Herrenchiemsee im Auftrag der westlichen Alliierten und der westdeutschen Ministerpräsidenten einen Entwurf für die Verfassung der damals noch nicht existenten Bundesrepublik Deutschland ausarbeiten sollten. Ihr Verfassungskonvent tagte vom 10. bis 23. August 1948 im ehemaligen Augustiner-Chorherrenstift. Den famosen Auftakt zum ersten Verfassungsartikel hatte sich ein Mann aus Württemberg-Hohenzollern ausgedacht: der Sozialdemokrat Carlo Schmid. Seine Biografin Petra Weber nennt ihn „Vater des Grundgesetzes“.

Schmid und seine Kollegen hätten „den Staat vom Sockel geholt und an seiner statt den Menschen draufgestellt“, schreibt der Jurist und Autor Christian Bommarius zur Entstehungsgeschichte unserer Verfassung – die damals keine sein sollte, allenfalls ein Provisorium. Aber das ist eine andere Geschichte. Jedenfalls hätten die Wegbereiter der zweiten Demokratie in Deutschland mit ihrem Entwurf für das Grundgesetz eine „bewusste Abkehr von einem autoritären und erst recht von einem totalitären Staatsverständnis“ vollzogen, sagte später einmal der ehedem grüne Sozialdemokrat Otto Schily, von 1998 bis 2005 Bundesinnenminister.

Für Carlo Schmid war die Verfassung ein Instrument der politischen Pädagogik. Er verstand sie als „Volkslesebuch zur Grundlage der staatsbürgerlichen Erziehung“. Schmid wollte die Bürger dazu bringen, dass sie „ihre Schlafmützen vom Kopfe ziehen und selber tätig werden“, erklärte er im Parlamentarischen Rat, der die endgültige Version des Grundgesetzes ausformuliert hat.

Staat wird vom Herrschaftsinstrument zur Dienstmagd

Heute ist im Grundgesetz vom Staat erst weiter hinten die Rede, vorrangig von der Würde des Menschen. Er sollte im Fokus stehen, deshalb wurde die Eingangsfloskel zum Zweck des Staates gestrichen. Das erste Kapitel ist den Grundrechten vorbehalten. Gerade die Deutschen hätten „den Staat zum Götzen gemacht“, hat der spätere Kanzler Konrad Adenauer (CDU) seinerzeit beklagt. Ebendeshalb haben Schmid und er und die anderen Väter und Mütter des Grundgesetzes den Staat, einst Instrument der Obrigkeit, zur Dienstmagd degradiert. Der liberale Staatsrechtler Werner Maihofer, unter Helmut Schmidt Innenminister, nannte das eine „kopernikanische Wende“.

Dienstmägde sind inzwischen nicht mehr en vogue. Doch das Rollenmodell umschreibt, was die meisten vom Staat erwarten: Er soll sie vor russischen Angriffen und islamistischen Attentaten, vor der Inflation schützen, vor einem kalten Winter ohne Heizstoff von Gazprom, die Rente sichern, Altersheime, Klinikbetten und Kitaplätze in ausreichender Zahl bereitstellen. Bei vielen Bürgern herrschen eine Kundenmentalität und ein Anspruchsdenken vor, als hätten sie beim Staat Vollpension gebucht. Sie sehen ihn als Instanz der Für- und Vorsorge, als Garant von Sicherheit und Aufstiegschancen, Wächter über die soziale Gerechtigkeit, schlimmstenfalls als gefräßigen Patron, dessen Hunger nach Steuern und Abgaben kaum zu stillen ist, der aber im Gegenzug ein kommodes Leben zu gewährleisten hat.

Während der jüngst überwundenen Seuche wurde der Staat zum Amtsarzt der Nation, Risikomanager in allen Fragen, einer Art ultimativer Rückversicherung. Andere hatten während des mehrjährigen Ausnahmezustands ein Déjà-vu-Erlebnis von obrigkeitsstaatlichen Zuständen, welche die meisten aus eigener Erfahrung aber gar nicht kennen. Als ob er das schon geahnt hätte, fasste der sozialdemokratische Vordenker Erhard Eppler diese Dialektik 2005 wie folgt zusammen: „Der Staat ist nicht nur unpopulär, er ist auch unentbehrlich.“

Die Erwartungen an den rettenden Staat sprengten während der Coronazeit jedes Maß. Das setzte sich während der Gasmangel-Monate fort. Und der Aufschrei wegen Robert Habecks Heizungsgesetz ließ erahnen, wie es einmal sein wird, wenn die Spritpreise sich emissionshandelsbedingt über die Schmerzgrenze der Autofahrernation hinaus verteuern; wenn weitere Zumutungen wegen der Klimawende unausweichlich werden; wenn wir tatsächlich einmal sparen müssen, um das im Grundgesetz fixierte Schuldenlimit einzuhalten; wenn sich die Rezession verstetigen sollte; wenn der demografische Wandel die Sozialbeiträge in die Höhe treibt und den eingepreisten Rentenanstieg bremst.

Die kommode Freiheit des eigenen Tun und Lassens

Kritiker sprechen von einem „Nanny-Staat“, der sich seinen Bürgern gegenüber verhalte wie ein Kindermädchen (englisch: „Nanny“). Er bedroht deren Entscheidungsfreiheit, wird aber auch mit Ansprüchen überfrachtet. Mit dem Staatsverständnis hat sich nach Ansicht des Mannheimer Politologen Peter Graf Kielmansegg auch unser Begriff von Freiheit gewandelt. Die für den modernen Menschen wesentliche Freiheit sei die „Freiheit der Selbstentfaltung“. Wenn von Freiheit die Rede ist, meinen viele die kommode Freiheit des eigenen Tun und Lassens, nicht die riskante Freiheit, auf sich selbst gestellt zu sein.

Damit wachsen die Erwartungen an die Politik. „Und das tun sie in modernen, demokratisch verfassten Gesellschaften stetig“, so Kielmansegg. Die Erwartungen wachsen unentwegt, „weil der für die Demokratie konstitutive Parteienwettbewerb ein Wettbewerb der Versprechungen ist, Versprechungen, die oft genug die Grenzen aus dem Blick verlieren, was Politik leisten kann“. Aus diesem Überbietungswettbewerb aus Erwartungen und Versprechungen, so Kielmansegg, folge notwendig, dass auch „die Verachtung der Politik und der Politiker wächst“, das Grundvertrauen in die Demokratie erodiere.

Demokratie ist kein Supermarkt

Mit der „Konsumentendemokratie“, einer Kehrseite des Nanny-Staats, setzt sich auch der Stuttgarter Politikwissenschaftler Felix Heidenreich in seinem Buch über „Demokratie als Zumutung“ auseinander. Die Krise moderner Demokratie erklärt er nicht nur damit, dass die politischen Eliten dem Volk zu wenig Gehör schenkten, sondern auch mit dem umgekehrten Phänomen der „Resonanzverweigerung“, wie er es nennt: Die Bürger glaubten zusehends, „dem politischen Gemeinwesen nichts zu schulden, ihm voller Rechte, aber ohne Pflichten gegenüberzustehen“. Demokratische Beteiligung werde als „eine Art Konsumobjekt“ betrachtet. Heidenreich wendet sich gegen das Bemühen, die Vorlieben der Bürger noch „unvermittelter“ abbilden zu wollen. Beispiele dafür gibt es zur Genüge: Bürgerräte auf allen Ebenen bis hin zur Utopie der mit Straßenblockaden und Attacken gegen Kunstwerke operierenden Letzten Generation, ein Gesellschaftsrat aus zufällig ausgelosten Bürgern solle der Bundesregierung einen Plan für die Klimawende vorlegen, welchen diese gefälligst zu akzeptieren habe. Dabei sei die Frage nicht so sehr, ob es für die Bürger genügend Gelegenheiten gebe, ihre Wünsche zu äußern, vielmehr ob sie bereit sind, „sich den Zumutungen zu stellen, die die Umsetzung von Entscheidungen impliziert“. Heidenreich warnt vor der Idee, „wonach eine Demokratie eine Art Supermarkt darstellt, in dem Kunden möglichst schnell das bekommen sollen, was sie wünschen“.

Ungeachtet der Rufe nach mehr „direkter“ Demokratie steht Selbstverwirklichung bei Staatsbürgern des 21. Jahrhunderts höher im Kurs als Selbstverwaltung. Davon zeugt das Desinteresse, wenn es, wie bald wieder, darum geht, Kandidaten für Gemeinderäte und Stadtparlamente zu finden. Alle verpflichtenden Dienste für den Staat und die Gesellschaft mit Ausnahme des Schöffenamts wurden abgeschafft: die Wehrpflicht, der Zivildienst. Das unterentwickelte Engagement steht in seltsamen Kontrast zu den überbordenden Erwartungen.

Demokratie heißt: Es geht um deine Sache!

„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“, heißt es im Grundgesetz. Doch was ist, wenn das Volk allenfalls wählerisch (oder demonstrativ) davon Gebrauch macht? Viele derer, denen die Verfassung die Rolle des Souveräns zuschreibt, ziehen sich lieber ins Privatleben zurück. Karriere, Familie und Freizeit sind ihnen wichtiger als öffentliche Ämter. Die viel zitierte Frage nach den staatsbürgerlichen Obliegenheiten, die der frühere amerikanische Präsident John F. Kennedy vor mehr als 60 Jahren formuliert hat, ist verhallt: „Frage nicht, was dein Land für dich tun kann – frage, was du für dein Land tun kannst.“ Den meisten fällt viel schneller ein, was sie vom Staat erwarten, was er ihnen vermeintlich schuldet. Es wäre indes gut für alle, für jeden Einzelnen, den Staat und unser Zusammenleben, wenn sich diese Denklogik umkehren ließe.

Selbstverständlich: Der Staat ist für die Menschen da. Für wen denn sonst? Der Erfinder dieses politischen Lehrsatzes, Carlo Schmid, hat daraus freilich kein Dienstleistungsverhältnis abgeleitet. Ganz im Gegenteil. Schmids Devise lautete zeitlebens: „Tua res agitur.“ Der Satz von Horaz lässt sich als kürzeste Gebrauchsanleitung für Demokratien verstehen: Es geht um deine Sache, so lautet er auf Deutsch. Helmut Schmidt hat ihn im Sinne seines Beraters Schmid so übersetzt: „Du sollst dich einmischen!“ Willy Brandt erinnerte in seiner Rede zu Schmids Begräbnis an eine Mahnung aus dessen Mund, wonach „die Qualität des Staates rasch zum Teufel gehen kann, wenn seine Bürger gegen die geistigen und gegen die moralischen Impulse stumpf werden“.

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