Vaihingen an der Enz - Zu massive Eingriffe in die Natur, einseitige Gutachten, Bürgerbeteiligung auf falschen Grundlagen: Die Vorwürfe, die Umweltverbände dem Regierungspräsidium Stuttgart (RP) zum Planfeststellungsbeschluss für die Enzweihinger B-10-Umfahrung machen, sind massiv. Schon direkt nach der Entscheidung hatten sie laut die Stimmen erhoben. Jetzt hat der Naturschutzbund Baden-Württemberg beim Mannheimer Verwaltungsgerichtshof Klage gegen das Land und seinen durch das RP erlassenen Planfeststellungsbeschluss zur Umfahrung eingereicht, verbunden mit einem Eilantrag für eine aufschiebende Wirkung gegen den Sofortvollzug. Der Bund für Umwelt- und Naturschutz, der Landesnaturschutzverband und die Schutzgemeinschaft Mittleres Enztal unterstützen die Klage.
„Die Straße kann angesichts dieser fehlerhaften Planung nicht gebaut werden“, sagt Hans-Peter Kleemann, Nabu-Fachbeauftragter für Infrastrukturprojekte. Landesvorsitzender Johannes Enssle argumentiert: „Die Pläne sind aus unserer Sicht rechtswidrig. Sie verstoßen gegen nationales und EU-Recht, würden eine vielfach geschützte Auenlandschaft zerstören und die Lebensräume zahlreicher gefährdeter Arten vernichten.“ Auch seien hohe Wälle mitten in einem Hochwasserschutzgebiet „eine Bausünde, die nach den Hochwassern an Elbe und Oder und den jüngsten Hochwasserereignissen inakzeptabel ist“. Der Nabu wirft dem RP vor, es habe fehlerhafte, unvollständige Unterlagen zur Planfeststellung eingereicht. „In einem Schwarzbuch für unverantwortliche, unzeitgemäße Bauverfahren würde die Umfahrung landesweit einen oberen Platz ergattern“, spitzt Enssle zu.
Zehn Wochen Zeit für die Klagebegründung
Die Klage ging am 23. Juli beim Verwaltungsgerichtshof ein. Innerhalb einer Frist von zehn Wochen habe der Nabu nun Zeit, die Klagebegründung vorzulegen, erklärt Matthias Hettich, Richter am Verwaltungsgerichtshof. Eine Frist, die laut Hans-Peter Kleemann sehr knapp ist, „um all die anfallenden Themen unter juristischem Blickwinkel noch einmal sorgfältig aufzuarbeiten“. Für Verbände oder „nicht begüterte Einzelpersonen“ sei das eine Hürde. „Wenn die Klagebegründung vorliegt, erhält die Gegenseite diese zur Erwiderung“, sagt Richter Hettich. Zum weiteren Zeithorizont des Verfahrens könne angesichts dieses frühen Standes noch nichts gesagt werden.
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Dem RP liegen nach Aussage der Pressestelle die Klage und der Eilantrag noch nicht vor. Der Verwaltungsgerichtshof werde die Dokumente in den nächsten Tagen schicken, so die Auskunft aus dem RP. „Wir werden dann die Argumente prüfen und gegenüber dem VGH Stellung nehmen“. Bevor man die Klagebegründung nicht vorliegen habe, werde man den Vorgang auch nicht kommentieren. „Die Planfeststellungsbehörde hat sich aber schon im Planfeststellungsbeschluss mit den Ausführungen des Nabu intensiv auseinandergesetzt und zahlreiche Nebenbestimmungen zum Schutz der Umwelt festgesetzt“, betont die Pressesprecherin.
Verbände sind irritiert über Zustimmung des Ministers
Mäßig begeistert von der Klage ist erwartungsgemäß der Vaihinger Oberbürgermeister Gerd Maisch. „Straßenbauprojekte finden selten ungeteilte Zustimmung, aber für die Menschen in Enzweihingen finde ich es traurig, dass sie jetzt noch länger vom Verkehr beeinträchtigt und belastet sein werden“, sagt er. Der Verwaltungschef ist fest davon überzeugt, dass der Planfeststellungsbeschluss in allen Instanzen Bestand haben wird. Das Vorhaben sei zwischen der Trassenfestlegung 2008 und der Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens 2017 „so umfangreich, hochqualitativ und intensiv untersucht worden“, dass es wohl weit und breit kaum ein besser vorbereitetes Straßenbauprojekt gebe. „Aber wenn man weit weg wohnt und nicht täglich unter der Situation leidet, klagt es sich wahrscheinlich leichter.“
Die Umweltverbände kritisieren, im laufenden Verfahren seien die Pläne um zusätzliche Kreuzungsbauwerke mit hohem Flächenverbrauch in der Flussaue ergänzt worden, die Bürgerbeteiligung habe also über einen veralteten Planungsstand stattgefunden. „Um Ortsdurchfahrten zu entlasten, brauchen wir eine Verkehrswende und einen besseren ÖPNV“, fordert Sylvia Pilarsky-Grosch, Landesvorsitzende des Bundes für Umwelt und Naturschutz. Dass der Minister Winfried Hermann das Vorhaben unterstützt, das neben dem Hochwasserschutzgebiet das Flora-Fauna-Habitat-Schutzgebiet Enzaue, mehrere Naturdenkmale, zwei Landschaftsschutzgebiete und 19 gesetzlich geschützte Biotope tangiert, will den Verbänden nicht in den Kopf. Nicht zuletzt, so Johannes Enssle, widersprächen die Pläne den Zielen der neuen Landesregierung zum Klima-, Hochwasser- und Artenschutz und zur Netto-Null beim Flächenverbrauch.
Das Enzweihinger Dilemma
Langer Vorlauf
Die Umfahrung soll den Verkehr über einen 2,6 Kilometer langen, zweistreifigen Neubau der B 10 nördlich um Enz-weihingen herum führen. Dafür müssen zwei Brücken über die Enz und den Strudelbach gebaut werden. Die geplanten Kosten liegen bei 32,3 Millionen Euro. Den Planfeststellungsbeschluss erließ das Regierungspräsidium nach jahrzehntelanger Diskussion im Mai 2021.
Umstrittener Plan
Die Umfahrung, auf die unter anderem eine Bürgerinitiative lärm- und abgasgeplagter Enzweihinger schon lange hofft, ist wegen massiver Eingriffe in die Natur umstritten, jüngst wandten sich Stadträte von SPD, Grünen und Bürger bewegen Vaihingen dagegen. Der grüne Verkehrsminister Winfried Hermann sagte hingegen zum Beschluss: „Wir wissen um die Bedeutung der Flächen. Der nachhaltige naturschutzfachliche Ausgleich ist die eine Seite der Medaille, deutlich weniger Lärmbelastung aber die andere.“