Die Geflügelpest ist landesweit auf Vormarsch. Im Kreis Böblingen ist nun eine Gans an der Infektion verendet. Eine Gefahr für Menschen besteht aber nicht.
Erst vor wenigen Tagen hatte das Landratsamt Böblingen auf die erhöhte Gefahr der Geflügelpest hingewiesen – nun ist der Fall tatsächlich eingetroffen. In Leonberg gibt es einen bestätigten Ausbruch der Geflügelpest bei einer Graugans am See im Stadtpark.
Toter Vogel am See im Stadtpark
Eine Bürgerin hatte den toten Vogel am vergangenen Freitag gefunden und dem Bauhof gemeldet, heißt es aus dem Rathaus. Die Laboruntersuchungen bestätigen nun, dass die Todesursache die Geflügelpest war. Die Krankheit, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, wird durch Viren übertragen und verläuft für Geflügel häufig schwer bis tödlich. In Leonberg will das Ordnungsamt nun die Lage, besonders im Stadtpark, mit verschärfter Aufmerksamkeit beobachten, so ein Sprecher der Stadt.
Durch das Landratsamt Böblingen gibt es erst einmal keine gesonderten Maßnahmen. „Solange es bei diesem einen bestätigten Fall bleibt, verzichtet das Landratsamt derzeit auf ein Aufstallungsgebot, appelliert aber an alle Halter von Nutzgeflügel, dies freiwillig zu tun“, heißt es in einer Pressemitteilung. Sollten weitere Tiere mit dem Virus der Geflügelpest entdeckt werden, will das Landratsamt aber weitergehende Maßnahmen erlassen.
Welche Maßnahmen gelten zur Bekämpfung der Vogelgrippe?
In Baden-Württemberg ist die Geflügelpest aktuell auf dem Vormarsch, der Fall in Leonberg schließt sich elf Fällen an, die im Land bereits zuvor bestätigt worden waren. Im Januar 2023 wurde die Krankheit bei Schwänen im Kreis Tübingen entdeckt, auch Wildvögel sind betroffen. In den Kreisen Tübingen und Reutlingen gibt es deshalb inzwischen eine Stallpflicht für Geflügel. Landesweit regierte das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz erst vergangene Woche mit einer Anordnung zu sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen.
Diese gelten gesetzlich bereits bei der Geflügelhaltung mit mehr als 1000 Tieren, mit der neuen Verordnung werden nun auch Halter mit weniger Tieren in die Verantwortung gezogen. „Oberste Priorität muss jetzt der Schutz des Geflügels vor Ansteckung haben, um eine weitere Verbreitung der Geflügelpest zu verhindern“, sagte der zuständige Minister. „Daher ist es erforderlich, die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen für Haltungen mit mehr als 1000 Tieren auch für kleinere Haltungen anzuordnen.“
Wer also Hühner, Puten, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse hat, muss sich seit dem 21. Januar an eine Liste von Sicherheitsvorkehrungen halten. Dazu gehören etwa Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen. Außerdem sei es unbedingt erforderlich, dass die Tierhalter unverzüglich das Veterinäramt informieren, wenn sie Krankheitserscheinungen oder unklare Todesfälle feststellen, so Hauk. Weil besonders Wasservögel Überträger sind, ist es außerdem wichtig, Geflügel von Wildvögeln fern zu halten.
Keine Fälle der Geflügelpest im Kreis Ludwigsburg und Enzkreis
Immerhin: Im Landkreis Ludwigsburg gibt es bisher weder einen konkreten Fall noch einen Verdacht auf Geflügelpest. Auch im Enzkreis ist die Krankheit bisher noch nicht angekommen. „Wir hoffen, dass es so bleibt“, sagt Linda Koiou, Leiterin des dortigen Veterinäramts. Wer einen toten Vogel findet, könne diesen „mit Sorgfalt“ und, ohne das Tier zu berühren, einpacken und den Fall beim Landratsamt melden.
Menschen können sich zwar theoretisch auch – abhängig vom genauen Virustyp – mit der Vogelgrippe anstecken, große Gefahr gebe es aber nicht. Das Landratsamt Böblingen meldet: „Eine Gefährdung der Gesundheit für Menschen durch die Vogelgrippe besteht derzeit nicht“, heißt es dort.