Fehlende Parkplätze entzünden den Streit
Dass bestreitet die Angeklagte vehement. Für ihre Aggression gibt es aber einen Grund, das macht die Vorgeschichte deutlich. Neben dem Wohnhaus von Ehepaar R. gibt es eine Textilreinigung. Mit deren Besitzern, so erzählt Elfriede R., gebe es seit Langem Streit. Denn die Firma hat keine Kundenparkplätze. „Die Autos stehen oft genau vor unserer Ausfahrt“, berichtet R. „Wir wollen rausfahren, und das geht dann nicht. Das ärgert uns.“ Gespräche hätten zu keinem Ergebnis geführt. Die Autos würden ja gleich wieder wegfahren, so die Beschwichtigung.
Dazu kommt ein weiteres Ärgernis. „Sobald wir das Haus verlassen, werden wir gefilmt“, erzählt die Rentnerin. Bei Alltagssituationen hätten die Nachbarn immer wieder die Handykamera auf das Ehepaar gerichtet. „Ich weiß nicht, warum sie es machen, aber es stört. Das belastet.“
Schon einmal ist der Streit eskaliert. „Mein Mann wurde zusammengeschlagen“, erzählt Elfriede R. bewegt. Bei einem Krach sei ihr Mann gestürzt. Der Nachbar habe den am Boden liegenden Mann gegen die Ohren getreten. Die Folge sei bis heute ein Hörschaden. „2000 Euro wurden an meinen Mann gezahlt“, sagt Elfriede R. „Davon bekommt man aber keine neuen Ohren.“
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Im Mai 2018 kam es schließlich zu dem Vorfall, der nun verhandelt wurde. Als Elfriede R. mit ihrem Mann das Haus verließ, stand ihr Nachbar, wie so oft, mit dem Handy da und filmte. „Ich war so verärgert, immer dieser Filmerei“, berichtete die Angeklagte. „Dann habe ich diese Stofftasche genommen.“
Selbst der Richter hat Zweifel, ob es der Frau gelungen sein kann, mit der Handtasche das Auge des Nachbarn blutig zu schlagen. Auch das Video, dass das mutmaßliche Opfer gedreht hat, dokumentiert nicht die Körperattacke. Mit den Worten: „Gehen Sie weg! Wir sind alt! Schämen Sie sich!“, versuchte R., die Kamera mit Wedelbewegungen zu verscheuchen.
Verfahren gegen Auflagen eingestellt
Als Nächste sollen die Zeugen zu Wort kommen, also auch die Besitzer der Textilreinigung. Doch dann schreitet der Anwalt von Elfriede R. ein. „Die Streitigkeiten ziehen sich seit Jahren hin“, berichtet er. „Meine Mandantin will abschließen und keine erneute Beweisaufnahme.“ So beantragt er, unter Auflagen von der Verfolgung der Anklage abzusehen.
Die Staatsanwältin und der Richter stimmen zu. Damit wird das Verfahren eingestellt. Elfriede R. bleibt damit die weitere Beweisaufnahme und Konfrontation mit den Zeugen erspart. Dafür muss sie aber als Auflage 1000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Überstanden ist die Angelegenheit damit noch nicht. Denn gegen den Mann von Elfriede R. läuft parallel noch ein Verfahren, das genau den gleichen Fall behandelt.