Michael Ballweg polarisiert. Die von ihm gegründeten Querdenker sind eine Bewegung, deren Anhänger den Staat infrage stellen, aus deren Reihen Verschwörungstheorien und rechte Parolen verbreitet worden sind. Das ist verwerflich – aber dafür ist Ballweg nicht angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Geldwäsche, versuchten Betrug und Steuervergehen vor. Dafür saß er neun Monate lang in Untersuchungshaft, unter heftigem Protest und dem Vorwurf seiner Anhänger, der Staat wolle ein Exempel an einem Unbequemen statuieren. Und jetzt das: Das Stuttgarter Landgericht will die wesentlichen Vorwürfe gar nicht erst verhandeln. Offenbar scheint die Anklage dem Gericht zu dünn.
Dass die Stuttgarter Staatsanwaltschaft dabei auch noch an die Öffentlichkeit geht, bevor das Gericht seine Entscheidung den Beteiligten mitgeteilt hat, rundet das Bild ab. Falls sie mit ihrer Beschwerde gegen den Beschluss nicht durchdringt, steht sie mit fast leeren Händen da. Die Wirkung wäre verheerend. Ballweg würde von seinem Umfeld endgültig als eine Art Märtyrer gefeiert werden. Mehr noch: All jene, die vielleicht Zweifel an Demokratie und Justiz hegen, bekämen vorgeführt, wie die meisten Vorwürfe der Querdenker sich in diesem Fall zu bestätigen scheinen.
Übersehen werden dann vermutlich zwei Dinge, die ganz wesentlich für ein funktionierendes Land sprechen: Dass ein Unliebsamer vor Gericht nicht – wie in einer Diktatur – automatisch den Kürzeren zieht, sondern jeder Fall genau betrachtet wird. Und, sicher nicht ohne bitteren Beigeschmack: Dass eben jener Staat, den die Querdenker so kritisieren, am Ende ihrem Initiator womöglich eine ordentliche Entschädigung für die Untersuchungshaft bezahlen muss.