Anfang April wird zum zehnten Mal die Schwäbische Waldfee gekürt. Eine Besonderheit in diesem Jahr: Erstmals befinden sich Zwillinge unter den Bewerberinnen.

Volontäre: Luisa Rombach (lur)

Die Suche nach der zehnten Schwäbischen Waldfee hat begonnen. Am Montag, 8. April, wird in Kaisersbach entschieden, wer die Amtsinhaberin Michelle Fuchs ablöst. In diesem Jahr haben sich insgesamt fünf Frauen aus den Kommunen Aspach, Kaisersbach, Mainhardt und Rudersberg beworben. Eine Besonderheit ist dabei, dass erstmals Zwillinge beschlossen haben, sich gemeinsam um die Markenbotschaft der Region zu bemühen.

 

Fünf Bewerberinnen aus verschiedenen Kommunen

Die Wahl-Jury, die Anfang April die Entscheidung treffen wird, besteht aus Landrat Richard Sigel und den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Mitgliedskommunen. Auch die bisherigen Amtsinhaberinnen dürfen mitentscheiden, wer zukünftig Botschafterin des Schwäbischen Waldes sein wird.

Offizielle Kür am 1. Mai

Die Bewerberinnen stellen sich am Wahlabend den Fragen der amtierenden Waldfee und stellen sich außerdem persönlich vor. Wer hier mit Wissen über die Freizeitregion Schwäbischer Wald punkten kann, wird sicherlich gute Chancen auf eine erfolgreiche Kandidatur haben. Während am Wahlabend nur Angehörige der Bewerberinnen und Pressevertreter erlaubt sind, sind zur offiziellen Kür Gäste willkommen. Diese findet am 1. Mai im Rahmen des Kindernaturelebnisfests in Gschwend statt.

Bewerbungskriterien für das Amt der Schwäbischen Waldfee, das jährlich neu besetzt wird, sind unter anderem Volljährigkeit und ein Wohnsitz in einer der Kommunen des Gebiets. Außerdem sollte eine geeignete Kandidatin sich mit ihrer Heimat und der Natur verbunden fühlen. Zu den Aufgaben des Amts gehört es unter anderem, den Schwäbischen Wald bei Veranstaltungen zu vertreten, Pressetermine wahrzunehmen und mehr Aufmerksamkeit auf das Thema Nachhaltigkeit zu lenken.

Wer gewählt wird, bekommt für die Dauer des Amts ein Mini-Cabrio, das sogenannte Feenmobil, zur Verfügung gestellt und erhält eine Aufwandsentschädigung.