Zwei Mitgliedern der Black Jackets kann vor Gericht eine Erpressung von Austrittsgebühren nicht nachgewiesen werden.

Rems-Murr : Frank Rodenhausen (fro)

Waiblingen - Über den 19-jährigen Sergül Y. (alle Namen geändert), den er zufällig kennen gelernt hatte, ist Faruk X. zu der „Gruppe“ dazugestoßen, ohne es selbst so recht zu realisieren. Er wurde bei den rockerähnlich organisierten Black Jackets eingeführt und vorgestellt, es gab einen kleinen Faustkampf als Einführungsritual, und danach wurde ihm mitgeteilt, dass er jetzt dazugehöre. Ein Austritt aus der Bande mit international gemischter Mitgliedschaft, das wurde ihm gleich mit auf den Weg gegeben, sei nur gegen Zahlung eines Geldbetrags möglich.

 

Faruk X. aber wollte von all dem nichts mehr wissen. Er ignorierte die Aufforderungen und hielt sich von seinen neuen Freunden fern. Doch die spürten ihn auf: Ein ihm unbekannter Geldeintreiber der Schwarzjacken lauerte dem 21-Jährigen im Januar nach einer Chorprobe in seinem Heimatort auf und drohte Schläge an, falls er nicht 500 Euro an die Bande bezahle.

Einen Monat später, Faruk X. war auf dem Weg in die Berufsschule, passte ihn Sergül Y. an der S-Bahn ab. Er packte ihn am Arm, machte ihn unmissverständlich auf die ausstehende Austrittsgebühr aufmerksam und unterstrich seine Drohgebärde mit einer „Schelle“ in Faruks Gesicht. Unterstützung bekam er von Enis Z., der bei den Remstal-Black-Jackets den Rang eines „Sergeant of Arms“ bekleidete. Dieser zitierte Faruk per Handy für den gleichen Abend zu einem Bahnhof im Remstal, wo man ihn abholen werde, um die nun auf 250 Euro reduzierte Ablösung zu kassieren. Faruk X. bekam es mit der Angst zu tun und wandte sich an die Polizei, wo er die Vorgänge in etwa so zu Protokoll gab, wie eben geschildert.

In der Verhandlung vor dem Waiblinger Jugendschöffengericht ruderte der 21-Jährige jetzt aber zurück. Von einer massiven Bedrohung war nicht mehr die Rede, bei dem Gespräch mit Enis Z. sei es auch gar nicht um die Ablösesumme gegangen. Man habe sich lediglich für den Abend verabredet. Auch von anderen Details über die Black Jackets, etwa den Einführungsritualen, wollte Faruk X. nichts mehr wissen. Auf die Widersprüche zu seiner polizeilichen Aussage angesprochen, runzelte er nur verzweifelt die Stirn. „Ich weiß nicht“, sagte er ein ums andere Mal. Von den Black Jackets oder den Angeklagten sei er nicht unter Druck gesetzt worden, beteuerte er auf mehrmalige Nachfrage des Vorsitzenden Richters Martin Luippold. Der musste schließlich entnervt konstatieren: „Wenn man Sie zehnmal fragt, bekommt man zehn verschiedene Antworten.“

Enis Z. ließ über seinen Anwalt erklären, dass er sich innerlich längst von den Black Jackets distanziert, sich der Bande aber noch nicht erklärt habe. In dem Gespräch mit Faruk X. habe er seine Hilfe angeboten, weil dieser in einer ähnlichen Situation gewesen sei wie er selbst. Nur deshalb habe er ein Treffen vorgeschlagen.

Diese Version wird dem Jugendschöffengericht kaum glaubwürdig erschienen sein, doch es musste im Fall von Enis Z. letztlich im Zweifel für den Angeklagten entscheiden. Der 20-Jährige, der wegen seines nicht unerheblichen Vorstrafenregisters seit fünf Monaten in Untersuchungshaft saß, wurde freigesprochen, für seine Zeit im Gefängnis steht ihm eine Entschädigung zu. Es bleibe ein ungutes Gefühl zurück, sagte der Vorsitzende Richter. Es sei bekannt, dass die Black Jackets ihre Abtrünnigen unter Druck setzten, das Auftreten und die widersprüchlichen Aussagen des Zeugen Faruk X. legten nahe, dass auch er bedroht worden sei.

Auch Sergül Y. kam mit einem blauen Auge davon. Sowohl die Aussagen des Zeugen Faruk X. als auch die Erklärung seines Mitangeklagten belasteten ihn zwar, ihm sei aber weder eine besondere Schwere der Schuld nachzuweisen, noch könne bei dem nicht vorbestraften Mann eine „schädliche Neigung“ festgestellt werden. Seine Strafe – drei Wochen Dauerarrest – hat er bereits in Untersuchungshaft verbüßt.