Das vom Land verhängte Verbot der Benutzung von Komfortkaminen soll in Stuttgart vom 1. März an kontrolliert werden. Das Verbot gilt im gesamten Stadtgebiet von Stuttgart im Winterhalbjahr vom 15. Oktober bis 15. April an Feinstaubalarmtagen. Betroffen sind Einzelraumfeuerungen für Festbrennstoffe, die zusätzlich zu anderen Heizungen betrieben werden, also nicht der Grundversorgung dienen. Allerdings gibt es Ausnahmen für Anlagen, die verschärfte Anforderungen erfüllen, nach dem 31. Dezember 2014 errichtet oder nachträglich mit Partikelabscheidern ausgestattet wurden. Momentan arbeitet die Stadt an einem Konzept, wie über das Verbot informiert und wie es kontrolliert werden soll. Nur wer wiederholt das Verbot missachtet, muss mit einem Bußgeld rechnen. Für die Kontrollen schafft die Stadt drei Personalstellen. Das Betriebsverbot soll über das Internet bekannt gemacht werden. Dafür muss eine Satzung aus dem Jahr 1969 angepasst werden, worüber der Gemeinderat am 16. Februar entscheidet. (dud)