Bald ist es so weit: Die Homeoffice-Pflicht endet. Ab wann Arbeitnehmer wieder ins Büro müssen, lesen Sie hier.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Für manche bedeutet das Ende der Homeoffice-Pflicht, endlich wieder einem geregelten Alltag nachzugehen, sich persönlich mit Kollegen auszutauschen und Privates von Beruflichem wieder besser trennen zu können. Andere dagegen haben sich wunderbar mit der Situation arrangiert und würde gerne immer die Möglichkeit haben, von zu Hause aus zu arbeiten. Wie mit dieser Frage nach Pandemie umgegangen wird, bleibt letztlich den Unternehmen überlassen. Doch im Moment gilt noch die Homeoffice-Pflicht per Infektionsschutzgesetz. Ab wann fällt diese weg?

 

Wegfall der Homeoffice-Pflicht im März

Wie aus dem Beschluss der Bund-Länder-Runde vom 16.02. hervorgeht, endet die Homeoffice-Pflicht wie die meisten Schutzmaßnahmen am 19. März. Vom 20. März an soll dann wieder normal im Betrieb gearbeitet werden. Allerdings steht im Beschluss auch, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten weiterhin freiwillig die Arbeit im Homeoffice ermöglichen können, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen und diese im Interesse des betrieblichen Infektionsschutzes liegt (z. B. bei Tätigkeit in Großraumbüros). Dies liegt jedoch im Ermessen der Unternehmen. In jedem Fall sollten sich Arbeitnehmer darauf einstellen, ab dem 20. März wieder regelmäßig ins Büro zu fahren.

Tipp: Auch für das Jahr 2021 kann die Homeoffice-Pauschale von 5 € pro Tag in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Alle relevanten Informationen dazu finden Sie in unserem Ratgeber.

Lesen Sie jetzt weiter: Was gilt ab dem 20. März?