Das Coronavirus macht keine Ferien, auch wenn die Politik an Weihnachten die Zügel etwas lockerer lässt. Die Pandemie stellt Familien vor Herausforderungen: Wie feiern wir, mit wem – und mit wem nicht? Wir klären auf, welche Corona-Regeln beachtet werden müssen.
Berlin - In vielen Familien ist Weihnachten ein Höhepunkt des Jahres. Dieses Jahr wird vermutlich manches Treffen ausfallen. Wer trotzdem mit der Familie kochen, essen, singen, schenken und Gottesdienst feiern will, tut das unter Coronabedingungen: das Virus macht keine Ferien.
Zwar haben sich die Regierungen von Bund und Ländern darauf geeinigt, über die Feiertage die Corona-Vorgaben zu lockern. Trotzdem oder gerade deshalb stellen sich viele Fragen: Wie feiern wir ein möglichst besinnliches Weihnachtsfest – ohne die betagte Oma oder den diabeteskranken Cousin zu gefährden? Wie erkläre ich der erweiterten Familie, dass wir dieses Jahr sicherheitshalber im allerkleinsten Kreis feiern? Wie wird der Heilige Abend zwischen Stoßlüften und Videogottesdienst?
Wie ist die rechtliche Grundlage?
Im Dezember zieht der „Lockdown light“ noch einmal an, bevor für die Feiertage die Zügel gelockert werden. An Weihnachten dürfen bis zu zehn Leute unter dem Weihnachtsbaum sitzen, die Zahl der Haushalte ist egal. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt.
In Baden-Württemberg werden die Corona-Lockerungen nur über die Weihnachtsfeiertage gelten. Ministerpräsident Winfried Kretschmann war gegen den Vorschlag seiner Kollegen, sie bis zum 1. Januar zu verlängern.
Wie kläre ich, wer mit wem feiert?
Weihnachtsmuffeln ist es nur recht, wenn dieses Jahr noch weniger Lametta hängt. Corona kann eine Ausrede sein, wenn Familienbesuche eher Pflicht als Vergnügen sind. Wer Weihnachten aber mag und eine große Familie hat, den kann die Begrenzung auf zehn Leute in die Bredouille bringen: Wer feiert mit – und wer nicht?
Für den Familienfrieden ist es sinnvoll, frühzeitig das Gespräch zu suchen, rät der Stuttgarter Diplom-Psychologe und Therapeut Oliviero Lombardi: „Sprechen Sie mit allen Betroffenen. Machen Sie klar, dass die Entscheidung coronabedingt ist und nichts mit mangelnder Wertschätzung zu tun hat.“ Wichtig sei, dass man transparent mache, wie man zu seiner Entscheidung gekommen ist. „Neutral wäre zum Beispiel das Losverfahren.“ Große Familien kann man auch auf zwei getrennte Feiern aufteilen. So geht man sicher, dass niemand an Heiligabend allein zu Hause sitzt. Das gilt auch für Patchworkfamilien, in denen sich die Frage „Wo und mit wem feiern wir Weihnachten?“ meist regelmäßig stellt. Denkbar sei ein rollierendes System oder dass die Kinder darüber entscheiden.
Viele werden dieses Jahr auch die digitalen Möglichkeiten ausschöpfen: Kommunikation via Tablet, PC und Smartphone ist für viele mittlerweile Standard. Zum amerikanischen Familienfest Thanksgiving strich der Videokonferenz-Dienst Zoom in der Gratisversion sein Zeitlimit von 40 Minuten. So konnten Familien virtuell einen ganzen Tag miteinander verbringen – vom gemeinsamen Football-Schauen bis zum Truthahnfestessen. Und natürlich, betont Lombardi, gebe es weiterhin die Möglichkeit, eine Karte oder ein Geschenk mit der Post zu verschicken – was besondere Wertschätzung ausdrückt.
Wann man final zu- oder absagen sollte? Lombardi empfiehlt, auf Sicht zu fahren: “In dieser besonderen Situation ist es meiner Meinung nach ok, sich relativ kurzfristig final zu entscheiden.“ Wichtig ist es, seiner Familie aber vorab mitzuteilen, dass die Entscheidung aufgrund des Infektionsgeschehens noch „in der Pipeline“ liegt.
Keine Diskussionen mit Coronagegnern
Was ist, wenn Angehörige das alles für Humbug halten, etwa weil sie hinter Corona eine große Verschwörung vermuten? „Gehen Sie auf keine Diskussion mit Coronagegnern ein“, meint Lombardi. „Sagen Sie, dass Sie auch nicht mit letzter Sicherheit wissen, was mit Corona ist, aber dass Sie einfach auf Nummer sicher gehen wollen.“ Schließlich schütze man nicht nur sich, sondern auch andere, wenn man aus Weihnachten keine Großveranstaltung macht.
Selbstisolation vor Weihnachten?
Viele Bundesländer haben die Weihnachtsferien vorgezogen, damit man sich in eine freiwillige Selbstisolation begeben kann, bevor man an Heiligabend die Verwandtschaft besucht. In Baden-Württemberg ist das anders: Die grün-schwarze Landesregierung hat beschlossen, dass es beim regulären Ferienstart am 23. Dezember bleibt. Die Präsenzpflicht für die Klassen 1 bis 7 wird am 21. und 22. Dezember aber ausgesetzt. Eltern können so ihre Kinder zu Hause lassen und die Tage vor Weihnachten für eine Minimierung ihrer Sozialkontakte nutzen. Für Schüler ab Klasse 8 soll es Fernunterricht geben.
Eine solche Selbstisolation kann sinnvoll sein. „Die Inkubationszeit, das heißt die Dauer von der Ansteckung bis zum Beginn der Erkrankung, beträgt beim Coronavirus im Mittel fünf bis sechs Tage“, erklärt Diana Schulz von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Vor diesem Hintergrund sei es sehr sinnvoll, die Woche vor dem 24. Dezember (Donnerstag) für die Selbstquarantäne zu nutzen. Damit könne man „das Risiko reduzieren, während der Weihnachtstage Familienmitglieder oder andere anzustecken“.
Den gewünschten Effekt hat das nur, wenn auch die Eltern zu Hause bleiben. Arbeitnehmer müssen dafür allerdings die Zustimmung ihrer Arbeitgeber einholen. Wer keine Urlaubstage mehr übrig hat oder den Urlaub nicht nehmen kann, sollte mit seinem Chef sprechen. Vielleicht ist es möglich, die Arbeit von Zuhause zu erledigen oder Überstunden abzubauen. Keine gute Lösung ist, sich für die Tage vor dem Fest krank zu melden, ohne arbeitsunfähig zu sein: dann droht im schlimmsten Fall die Kündigung.
Wie reist man möglichst Corona-sicher an?
„Driving Home for Christmas“: Nicht alle haben ihre Familie am Ort. Jedes Weihnachten setzt deshalb in Deutschland eine Art Völkerwanderung ein. Ob es auf die Schwäbische Alb geht oder in den Hunsrück: Man sollte sich rechtzeitig überlegen, wie man anreist.
Mit der Bahn: Überfüllte Züge sind der Albtraum jedes Epidemiologen. Wer flexibel ist, kann versuchen, zwei, drei Tage vor Weihnachten nach Hause zu fahren. Die Deutsche Bahn hat angekündigt, dass nur noch maximal 60 Prozent der Plätze pro Zug reservierbar sein sollen. Auf der Bahn-Webseite ist für jede Verbindung eine Auslastungsanzeige abrufbar. Bei einer Auslastung von 50 Prozent wird ein Zug als voll eingestuft. Dann lässt sich online kein Ticket mehr buchen. Fahrgäste mit einem Ticket ohne Zugbindung könnten aber trotzdem noch mitfahren. Außerdem sollen ab Mitte Dezember mehr Züge fahren – damit soll das aktuelle Fahrplanangebot um rund zehn Prozent aufgestockt werden.
Mit dem Auto: Der ADAC rechnet damit, dass die ganz großen Staus zu Weihnachten ausfallen, weil viele Menschen lieber zu Hause bleiben und der Skiurlaub in den Wintersportgebieten flachfällt. Der Automobilclub weist darauf hin, dass die Abstandsregeln auch im Auto gelten: Fahren Menschen aus drei Haushalten in einem Wagen, ist das ein Haushalt zu viel.
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Für Menschen, die Familie im Ausland haben, wird dieses Fest bitter: Die meisten Länder in Europa gelten als Risikogebiete. Reist man aus einem Risikogebiet nach Deutschland ein, muss man zehn Tage in Quarantäne. Grenzüberschreitende Familienbesuche zu Weihnachten sind damit praktisch ein Ding der Unmöglichkeit.
Ist eine Übernachtung im Hotel möglich?
Und wo übernachtet man, wenn bei den Eltern oder der Schwester nicht genug Platz ist? Hotels sind in Baden-Württemberg zwar weiterhin nur für Geschäftsreisende buchbar. § 13 der neuen Corona-Verordnung nimmt jedoch darauf Rücksicht, dass nicht alle Familien so viel Platz zu Hause haben, dass sie Verwandte unterbringen können. Deshalb sind „besondere Härtefälle“ bei privaten Übernachtungen vom Beherbergungsverbot ausgenommen.
Welche Maßnahmen kann man am Fest selbst ergreifen?
Klar sollte in jeder Familie sein: Wer Symptome hat, bleibt zu Hause. Das Coronavirus macht keine Pause, nur weil wir Menschen möglichst unbehelligt Weihnachten feiern wollen.
Die sogenannten AHA-Regeln sollte man daher auch nicht über Bord werfen, nur weil es unter dem Christbaum gerade so gemütlich ist. „Wichtig für alle Maßnahmen ist, die Übertragung des Virus von Mensch zu Mensch zu verstehen“, sagt Diana Schulz von der BZgA. „Es überträgt sich über Sprechen, Husten und Niesen. Je näher Menschen beieinanderstehen, umso größer ist im Falle einer infizierten Person das Übertragungsrisiko. Daher helfen Abstand, Mund-Nasen-Bedeckung und Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen.“
Auch regelmäßiges Stoßlüften ist sinnvoll. Studien bestätigen immer wieder: Das Coronavirus wird auch über sogenannte Aerosole übertragen. Wer regelmäßig für Luftaustausch sorgt, kann dieses Risiko eindämmen. Richtig lüften geht laut BZgA übrigens so: Gegenüberliegende Fenster weit öffnen, damit ordentlich Durchzug entsteht. Nicht eben gemütlich, aber sinnvoll.
Sollte das Wetter mitspielen, kann man Familientreffen auch nach draußen verlagern: Ein Spaziergang durch den Wald statt einer Kaffeerunde daheim reduziert die Infektionsgefahr deutlich.
Was ist mit Besuchen im Pflegeheim?
Unter strengen Hygienemaßnahmen sind Besuche in den meisten Alters- und Pflegeheimen möglich. Bei der Stuttgarter Caritas, die mehrere Alters- und Pflegeheime in der Landeshauptstadt betreibt, sind Besuche an Weihnachten beispielsweise so geregelt: „So weit es die Infektionslage zulässt, sind pro Bewohner zwei Besucher am Tag erlaubt“, sagt Pressereferentin Sabine Reichle. Die Bewohner können auch zu ihren Angehörigen zum Weihnachtskaffee gehen.
Zentrale Weihnachtsfeiern müssen in den Heimen in diesem Jahr ausfallen, allerdings soll es kleinere Adventsrunden mit wenigen Teilnehmern in den Wohnbereichen geben. Im Heim St. Barbara in Möhringen werden auch stichprobenartige Schnelltests für Besucher angeboten, sagte Reichle. Da nicht alle Besucher so getestet werden können, gibt es für die anderen im Vorfeld des Besuchs einen Gutschein für einen Corona-Abstrich im Testzentrum am Cannstatter Wasen.
Wie werden die Weihnachtsgottesdienste ablaufen?
Nie sind die Kirchen voller als zu Weihnachten. Doch in Zeiten von Corona sollen die Gottesdienste nicht zum Superspreader-Event werden. Bei der evangelischen Landeskirche in Württemberg gibt es schon Pläne für Feiern mit Online-Tickets oder unter freiem Himmel.
„Zum einen werden die Gottesdienste kürzer, dafür öfter gefeiert. Zum anderen haben wir als Landeskirche für die Kirchengemeinden ein Reservierungstool organisiert, mit dem sich alle die, die einen Weihnachtsgottesdienst besuchen möchten, anmelden können“, sagt Oliver Hoesch, Sprecher der Landeskirche. In den evangelischen Kirchen gelte ein Mindestabstand von zwei Metern. „Die Zahl der Gottesdienstbesucherinnnen und -besucher richtet sich nach der Gebäudegröße – das sind im Ulmer Münster natürlich wesentlich mehr als in der Stuttgarter Veitskapelle.“ Viele Kirchengemeinden planten außerdem, ihre Gottesdienste zu streamen. Und auch Open-Air-Gottesdienste soll es geben – „immer vorausgesetzt, die staatlichen Corona-Schutzbestimmungen lassen es zu.“ Auch bei der katholischen Kirche im Land gibt es entsprechende Pläne.