Das Online-Verfahren, um unnötige Wartezeiten auf der Straße zu verhindern, wirke, heißt es in einem Bericht der Stadtverwaltung. Nun können sich „Notfälle“, deren Aufenthaltstitel abgelaufen sind oder in der nächsten sieben Tagen ablaufen, über ein separates Tool registrieren. Etwa 50 Fälle pro Tag würden bearbeitet. Zwischen Anfang Oktober und Ende November gab es 5400 Registrierungen. 1387 Personen wurden eingeladen, 315 erschienen nicht. Postalisch konnten 1237 Fälle erledigt werden. 1033 mal sagte die Behörde den Bewerbern ab, weil sie keine Notfälle waren.
„Prüfen Sie Ihr E-Mail-Postfach“
Die Online-Terminvergabe verspricht allerdings lediglich die Aussicht auf einen Termin, verbunden mit dem Hinweis, parat zu stehen, wenn es soweit ist: „Prüfen sie wochentags ihr E-Mail-Postfach. Sobald Sie Ihren Termin erhalten, müssen Sie bitte an diesem Tag schnellstens in die Ausländerbehörde kommen“, heißt es dann. Danach „kann sich die Aushändigung oder Zusendung per Post nach der persönlichen Vorsprache um bis zu drei Monate verzögern. Wir bitten Sie deshalb um ein wenig Geduld“, so die Verwaltung.
Verwaltungsbürgermeister Fabian Mayer (CDU) sieht Fortschritte: „Wir haben den Abwärtstrend gestoppt. Beim Personal beobachten wir eine Seitwärtsbewegung. Dennoch ist die Personalstärke durch den Weggang von erfahrenen Kräften und das Einlernen von Neuzugängen zunächst geschwächt.“ Auch Ordnungsbürgermeister Clemens Maier (Freie Wähler) sieht die Behörde „auf dem richtigen Weg“. Allerdings lasse sich das Personalproblem nicht schnell beheben. In der Ausländerbehörde ist ein Viertel der rund 180 Stellen unbesetzt.
18 Maßnahmenpakete stressen Belegschaft
Verbesserungen sind im Kundenmanagement, bei internen Prozessen und der Digitalisierung geplant. Die Bandbreite reiche von Hilfestellungen für die Einarbeitung bis hin zu Online-Kontaktformularen für einfachere Antragsverfahren und die Einführung der elektronischen Akte. „Für die Mitarbeitenden bedeuten die 18 Maßnahmenpakete einen erheblichen Mehraufwand, denn daneben ist auch das Alltagsgeschäft zu erledigen“, so Maier. Er wirbt bei Bund und Land, endlich die Zustände zur Kenntnis zu nehmen und die Meinung der Experten an vorderster Front abzufragen.
In Anbetracht komplizierter rechtlicher Vorschriften, für die der Bundesgesetzgeber verantwortlich ist, verwundert es nicht, dass Notfall nicht gleich Notfall ist. Am leichtesten lässt sich noch eine turnusmäßige Verlängerung klären. Obwohl die Aufenthaltsgenehmigung bei rechtzeitiger Antragsstellung auch dann ihre Gültigkeit behält, wenn sie abgelaufen ist, scheuen sich viele Arbeitgeber, den Ausländer weiter zu beschäftigen.
Arbeitsplatzverlust droht
Von einem Arbeitsplatzverlust bedroht sind auch Auszubildende oder Studierende aus Drittstaaten mit einem Jobangebot, weil sie zwingend einen neuen Aufenthaltstitel benötigen. Ein Aufenthaltstitel zur Beschäftigung ist in den ersten zwei Jahren an ein Unternehmen gebunden. Wer den Betrieb wechseln will, muss sich das von der Ausländerbehörde und der Bundesagentur für Arbeit genehmigen lassen. Um die Not weiß auch die Stadt Stuttgart. Seit Anfang Oktober haben 20 Freiwillige aus anderen Ämtern geholfen, ein Team mit sechs Stellen nur für Arbeitgeberwechsel zu etablieren.
Die IHK Region Stuttgart unterstützt die Ausländerbehörde durch eine Vereinbarung zum beschleunigten Fachkräfteverfahren. Die Kammer berät ihre Mitglieder und hilft, die nötigen Unterlagen für potenzielle Arbeitnehmer zusammenzustellen und leitet die Unterlagen an die Behörde weiter, die ohne Zeitverlust fehlende Dokumente nachfordern könne.
Erleichterungen für ausländische Fachkräfte
Mittlerweile gibt es erste Erleichterungen zur Gewinnung von internationalen Fachkräften. Sie dürfen mit einem in Deutschland anerkannten Hochschul- oder Berufsabschluss künftig in allen qualifizierten, nicht-reglementierten Berufen arbeiten. Bisher war nur eine Beschäftigung in Berufen möglich, die mit der Qualifikation verwandt sind. Außerdem gibt es jetzt bei Erfüllung aller Voraussetzungen einen Anspruch auf diese Aufenthaltstitel. Zudem sind die Mindestverdienstgrenzen gesenkt worden.
Laut IHK-Präsident Claus Paal sind die Regelungen zur Fachkräfteeinwanderung „immer noch viel zu undurchsichtig für die Unternehmen und an viel zu viele Voraussetzungen geknüpft“. Orientierung im Paragrafendschungel könnte „das Land mit der angekündigten zentralen Stelle für Fachkräftewanderung“ bieten. Er wünsche sich, „dass hierzu schnell ein Finanzierungs- und Umsetzungskonzept vorgelegt wird. Die zentrale Stelle könnte die örtlichen Ausländerbehörden spürbar entlasten und dazu beitragen, dass die Fachkräftegewinnung aus dem Ausland auch gelingt.“
Offener Brief an Finanzminister
Der IHK-Chef hat deshalb Landesfinanzminister Danyal Bayaz (Grüne) aufgefordert, die Umsetzung zu ermöglichen. Das vom Wohnungsministerium zu beantragende Projekt, das rund 30 Mitarbeiter haben solle, ist derzeit in der Prüfung und soll für den kommenden Doppelhaushalt angemeldet werden. Die Stuttgarter Ausländerbehörde könnte jede Hilfe gebrauchen, allerdings besteht die Sorge, dass mühsam angeworbenes Fachpersonal abgeworben werden könnte. Ein möglicher Aderlass hänge vom Standort und von der Stellendotierung ab, erklärt die Stadtverwaltung.
Ausländerbehörde weitet den digitalen Service aus
Terminvergabe
Für die Ausländerbehörde werden testweise ab dem 10. Januar weitere Online-Terminvergaben eingeführt. Dies betrifft die Anliegen am Servicepoint der Ausländerbehörde sowie für die Ausgabe von elektronischen Aufenthaltstiteln (eAT). Beim Servicepoint Ausländerbehörde sind durch den neuen Online-Service folgende Termine buchbar: Bestehende Aufenthaltstitel auf einen neuen Nationalpass übertragen, sogenannte „Überträge“ sowie Meldungen des Verlustes der Passdokumente. Für den elektronischen Aufenthaltstitel können Termine zur Abholung sowie zur eID-Funktion gebucht werden.
Hinweise
Die Landeshauptstadt Stuttgart will die neuen Serviceangebote testen und kontinuierlich verbessern. Um die Effizienz des Systems zu gewährleisten, bittet die Stadtverwaltung, gebuchte Termine pünktlich wahrzunehmen oder im