Die Staatsanwaltschaft klagt einen 20-Jährigen an, weil er in Schorndorf-Weiler mit einer Maschinenpistole herumgeschossen haben soll. Wie lauten die Vorwürfe? Und welcher Zusammenhang besteht zu den multiethnischen Banden in der Region?

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Die Taten der rivalisierenden Gruppen, die sich seit Sommer 2022 in der Region brutale Auseinandersetzungen liefern, spielen sich nicht nur im Großraum Stuttgart ab. So auch eine Tat, die nun zur Anklage kommt: Ein 20-Jähriger soll im Oktober in Schorndorf-Weiler (Rems-Murr-Kreis) mit einer Maschinenpistole auf Kontrahenten geschossen haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem jungen Mann versuchten Totschlag und einen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vor. er wird der Gruppierung zugerechnet, die auf der Achse Stuttgart-Zuffenhausen-Göppingen beheimatet ist. Der Gegner, auf den er die Waffe richtete, soll der Gang aus der Gegend Ludwigsburg – Esslingen – Plochingen angehören.

 

Der Mann soll am Abend des 23. Oktober 2023 in Schorndorf-Weiler mit einer geladenen Maschinenpistole im Auto unterwegs gewesen sein. In einem Wohngebiet sei es zum Aufeinandertreffen mit dem Gegner gekommen, die Ermittlungsbehörden gehen von einer Person aus – ob es mehrere waren, ist nicht bekannt. Diese Person soll zuerst auf den nun Beschuldigten geschossen haben. Der habe dann, so die Erkenntnisse der Ermittelnden, die Maschinenpistole genommen und auf das Fahrzeug des Gegners gerichtet. Später stellte er sich – unbeabsichtigt – selbst. Er ging zur Polizei und meldete, dass auf ihn geschossen worden sei. Die Beamten schöpften jedoch Verdacht, dass es sich um einen Schusswechsel gehandelt haben könnte. Das ergaben auch die Spuren am Tatort, wo Hülsen und Kugeln und Einschusslöcher gefunden wurden.

Der Beschuldigte soll beim Griff zur Maschinenpistole billigend in Kauf genommen haben, so die Staatsanwaltschaft, dass er seinen Kontrahenten tödlich verletzten könnte. Der Mann, der die deutsche und die türkische Staatsbürgerschaft hat, sitzt in Untersuchungshaft. Das Landgericht muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden und Verhandlungstermine ansetzen.