Die Windräder auf dem Goldboden dürfen sich weiter drehen: Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat den Antrag eines Anwohners zurückgewiesen. Der Windpark lässt sich inzwischen auch per App überwachen.

Winterbach - Die bereits in den Probebetrieb genommenen Windräder auf dem Goldboden bei Winterbach dürfen sich weiter drehen. Ein Eilantrag gegen die vom Waiblinger Landratsamt erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung der Anlagen hatte auch in der zweiten Instanz vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) keinen Erfolg. Das hat die Pressestelle des Mannheimer Gerichts am Freitag mitgeteilt.

 

Dem Bauherrn des Windparks, dem Energiekonzern EnBW, war bereits Ende 2016 die Errichtung und der Betrieb der drei Windräder mit einer Gesamthöhe von jeweils rund 230 Metern genehmigt worden. Dagegen hatte ein Anwohner, unterstützt von der Bürgerinitiative Pro Schurwald, geklagt.

Der Anwohner hat zwar das Recht auf eine Beschwerde – diese wird jedoch abgewiesen

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte den entsprechenden Eilantrag im Juni vergangenen Jahres als unzulässig abgelehnt. Das Grundstück des Klägers liege mehr als einen Kilometer von den geplanten Windrädern entfernt – und damit so weit, dass eine „Verletzung materieller Rechte des Antragstellers auszuschließen“ sei, so die seinerzeitige Begründung des Stuttgarter Gerichts. Oder anders: der Kläger habe gar kein Recht, einen solchen Antrag zu stellen.

Der 10. Senat des Mannheimer Gerichtshofs billigte dem Anwohner jetzt zwar entgegen der Stuttgarter Kollegen eine Antragsbefugnis zu. Allerdings sei man zu dem Schluss gekommen, dass es keinen Anspruch auf eine Aufhebung der Genehmigung gebe.

Es sei rechtlich nicht zu beanstanden, dass das Landratsamt als Genehmigungsbehörde nach einer Vorprüfung eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht für erforderlich gehalten habe, so der Gerichtshof. Zudem werde der Kläger durch den Betrieb der Anlagen mit einer Nabenhöhe zwischen 164 und 166 Metern „aller Voraussicht nach auch keinen unzumutbaren Geräuschen ausgesetzt“.

Erzeugungsdaten sind inzwischen per App nachvollziehbar

Der Windpark Goldboden befindet sich seit dem Dezember im Testbetrieb. Die drei Windräder drehen sich daher nicht ständig – was bei aufmerksamen Anwohnern für Irritationen gesorgt hat. Inzwischen ist die Windkraftanlage aber auch schon in der sogenannten EnBW-E-Cockpit-App verfügbar. Damit lässt sich nachvollziehen, wie viel Strom diese und andere Kraftwerke des Konzerns produzieren.

Seit Beginn des Jahres haben die Anlagen auf dem Goldboden im Testbetrieb demnach knapp 1,5 Gigawattstunden Strom erzeugt. Am Freitagnachmittag wehte dort laut der App ein Wind von 2,3 Metern per Sekunde, eines von drei Windrädern wurde als betriebsbereit angezeigt.