Die Wirtschaftsminister wollen mit einer Ausweitung der staatlichen Leistungen die anhaltende Krise überbrücken. Auch bei der Corona-Soforthilfe und dem Kurzarbeitergeld sind Verbesserungen angepeilt.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Stuttgart - Vor allem kleinere Betriebe, die anhaltend unter der Pandemie leiden, sollen noch länger mit staatlichen Hilfen unterstützt werden. Dies haben die Wirtschaftsminister von Bund und Ländern vereinbart. Wegen der Beteiligung von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) stehen die Chancen gut, doch muss die Bundesregierung jeweils noch final zustimmen.

 

Lesen Sie aus unserem Plus-Angebot: Klagen wegen Corona-Soforthilfe erwartet

Nach einem unserer Zeitung vorliegenden Beschlusspapier von Freitag zu dem Online-Treffen zwei Tage zuvor soll unter anderem der Förderzeitraum für die Überbrückungshilfen und die Neustarthilfe über den 31. März hinaus bis zum 30. Juni dieses Jahres verlängert werden. Branchenübergreifende Instrumente innerhalb der Überbrückungshilfen sollen an die Bedarfe der betroffenen Unternehmen angepasst werden. Dazu zählt etwa der Eigenkapitalzuschuss von derzeit 30 Prozent, der zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz auf 50 Prozent aufgestockt werden soll – zudem sollen die Zugangskriterien erleichtert werden.

Aufschub für die Rückzahlungen bei der Corona-Soforthilfe

„Nach bald zwei Jahren Pandemie sind bei vielen Betrieben die Reserven angegriffen oder aufgezehrt“, betont Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU). Sie freue sich, dass Habeck zugesichert habe, sich für eine Verlängerung der Wirtschaftshilfen über den März hinaus einzusetzen. „Mit den Hilfen verfügen wir mittlerweile über ein gut geeignetes Instrumentarium, um Unternehmen und Selbstständige in dieser Krise zu unterstützen.“

Auch die umstrittene Corona-Soforthilfe wird in den Blick genommen. Bisher müssen die Länder die Schlussabrechnungen für die Wirtschaftshilfen bis Ende 2022 beim Bundeswirtschaftsminister einreichen. Wegen der Rückforderungen wird Habeck aufgefordert, den davon betroffenen Kleinbetrieben und Soloselbstständigen einen großzügigen Aufschub der Rückzahlung zu gewähren. Als angemessen gilt „mindestens Ende 2023“.

Lesen Sie aus unserem Plus-Angebot: Alle Spielräume ausnutzen

In Baden-Württemberg hatte das Rückmeldeverfahren der L-Bank viel Kritik ausgelöst. Die Opposition im Landtag mahnte Hoffmeister-Kraut, mehr Flexibilität vor allem bei dem für etliche Hilfeempfänger ungünstigen Berechnungszeitraum im Frühjahr 2020 zu zeigen. An dieser Stelle sind aber weiterhin keine Änderungen in Sicht.

Vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge angemahnt

Die von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) angepeilte Verlängerung des Corona-Kurzarbeitergelds bis Ende Juni wird begrüßt. Bemängelt wird jedoch, dass den Unternehmen von April an nicht mehr die Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden sollen – während von Januar bis Ende März nur noch 50 Prozent der Beiträge erstattet werden. Diese Verschlechterungen sind auch vom Arbeitgeberverband Südwestmetall moniert worden. Die Wirtschaftsminister forderten Heil auf, rückwirkend zum 1. Januar 2022 und zumindest bis 30. Juni zur vollständigen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge zurückzukehren.

Lesen Sie aus unserem Angebot: Kritik am neuen Kurzarbeitergeld

Auch die steuer- und sozialabgabenfreie Corona-Sonderzahlung hat die Ressortchefs beschäftigt. Weil die Obergrenze von insgesamt 1500 Euro vielfach ausgeschöpft sei und die Pandemie noch andauere, wird eine Anhebung des Gesamtbetrags sowie eine Verlängerung der bis Ende März befristeten Regelung bis zum 30. Juni 2022 gefordert.

Lesen Sie aus unserem Plus-Angebot: Kommentar: Höhere Preise – höhere Löhne