Wohnungen für Schulhausmeister stehen jahrelang leer, in Bad Cannstatt verkommt ein Mietshaus und soll nun abgerissen werden. Das Land muss sich wegen der ehemaligen Cranko-Schule erklären.

Der Gesetzgeber hat 2015 ein Zweckentfremdungsverbot verhängt, um in Städten mit Wohnungsnot auch den Leerstand von Gebäuden und Wohnungen zu bekämpfen. Private Eigentümer, die seitdem nicht willens sind zu vermieten, müssen dies beantragen und schlüssig begründen. Eine Genehmigung ist nur in Ausnahmefällen erhältlich. Wer gegen die Satzung verstößt, die in Baden-Württemberg in 89 Städten gültig ist, bekommt Ärger mit dem Ordnungsamt. Allerdings macht die öffentliche Hand, die die Verstöße verfolgen soll, dies aber mit dem Hinweis auf Personalmangel bisher nur in geringer Zahl vornimmt, nicht nur als Kontrolleurin, sondern auch als Eigentümerin keine gute Figur. Nicht zuletzt wegen des steigenden Drucks, Wohnraum für ukrainische Flüchtlinge jenseits von Messehallen zur Verfügung zu stellen, wollen örtliche Politiker und der Mieterverein Stuttgart unnötigen Leerstand nicht länger akzeptieren.