Wer im Internet eine Wohnung auf Zeit zur Vermietung anbieten will, soll sich bei der Stadt Stuttgart zuvor eine Registrierungsnummer holen müssen.

Stuttgart - Städte und Gemeinden haben die Aufgabe, die Bevölkerung mit ausreichend Wohnraum zu angemessenen Bedingungen zu versorgen. Das ist in Stuttgart ein Wunschtraum, zu einem Teil auch, weil die gewerbliche Vermittlung privaten Wohnraums auf kurze Zeit an Touristen oder Arbeitnehmer zugenommen hat. Das Land hat mit Wirkung von Januar 2016 ein Gesetz erlassen, das die Zweckentfremdung von Wohnraum genehmigungspflichtig macht. Die Einhaltung kann das Baurechtsamt aber kaum kontrollieren, weil die Online-Plattformen, auf denen Vermieter ihre Objekte anbieten, die Daten ihrer Kunden nicht herausgeben dürfen; aber auch, weil im Amt dafür nur zwei Stellen für drei Mitarbeiter zur Verfügung stehen.

 

Viele halten das Gesetz für überflüssig

Es gibt im Gemeinderat nur eine knappe (öko-soziale) Mehrheit, die das Gesetz überhaupt für sinnvoll erachtet und strenge Kontrollen befürwortet, damit möglichst wenig Wohnungen den Stuttgarter Bürgern vorenthalten werden. Im Wirtschaftsausschuss haben die Gegner mit Unverständnis auf den Antrag von SÖS/Linke-plus reagiert, mehr über die Praxis der Vermittlung von Wohnungen auf der Seite von Hc24.de zu erfahren; diverse Angebote mit Nettokaltmieten je Quadratmeter von 20 Euro und mehr nährten bei den Linken den Verdacht, deren Kunden nützten die Not von Wohnungssuchenden besonders stark aus.

Für Konrad Zaiß (Freie Wähler) ist ein Mietzins, der doppelt so hoch ist wie die ortsübliche Vergleichsmiete, kein Grund zur Klage. Joachim Rudolf (CDU) ärgert sich nicht darüber, dass immer mehr Wohnungen nur befristet vermietet werden, sondern über den politischen Gegner, der dem Vermittler pauschal Mietwucher und Zweckentfremdung unterstellte. Tatsächlich wären in erster Linie dessen Kunden die richtigen Adressaten für Kritik.

Bernd Klingler liegt falsch

Bernd Klingler (BZS 23) sagte, man könne doch nicht einfach einen Stuttgarter Betrieb ohne Beleg verunglimpfen. Allerdings sind alle Annoncen mit Mietpreisen online – und das Unternehmen sitzt ausweislich des Impressums in Würzburg. Es hatte vom Ersten Bürgermeister Michael Föll (CDU) gefordert, das Thema von der Tagesordnung zu nehmen und zudem mit rechtlichen Schritten gedroht. Föll sagte, die Gemeindeordnung sei auf Seite der Linken.

Rainer Grund, stellvertretender Leiter des Baurechtsamts, sah sich außerstande, Fragen nach dem Umfang von Verstößen gegen das Zweckentfremdungsverbot zu beantworten, weil er keinen Zugriff auf die Vermieterdaten des Portals bekomme. Die Kontrolleure und OB Fritz Kuhn (Grüne) wünschen sich das generell, doch die Landesregierung sperrt sich. Grund sieht aber eine andere Möglichkeit; diese wird seit August in Berlin angewandt. Wer nur vorübergehend vermieten will, muss sich zuvor bei der Stadt registrieren lassen. Wird der Antrag genehmigt, gibt es eine Kennnummer, die in der Online-Anzeige sichtbar sein muss. Dies hilft den Kontrolleuren bei der Recherche; und der Datenschutz bliebe auch gewahrt. Aber auch diese Registrierungspflicht müsste die grün-schwarze Regierung genehmigen. Die Stadt hat dafür einen entsprechenden Antrag gestellt.