Ein 20-Jähriger sticht seine Ex-Freundin nieder, weil sie sich von ihm getrennt hatte. Erst am nächsten Morgen wird sie gefunden - seither sitzt sie im Rollstuhl. Das Gericht hat nun sein Urteil gesprochen.

Würzburg - Für drei beinahe tödliche Stiche gegen eine junge Frau muss ihr früherer Freund für elf Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Würzburg verurteilte den 20-Jährigen am Donnerstag für die Tat vor einem Jahr im Schlosspark des unterfränkischen Wiesentheid (Landkreis Kitzingen). Seinen 19-jährigen Komplizen sahen die Richter als Mittäter beim versuchten Mord. Er muss für siebeneinhalb Jahre ins Gefängnis. Zudem müssen sie beide mehr als 300 000 Euro an Schmerzensgeld und eine monatliche Rente an ihr Opfer zahlen. Die 23-Jährige überlebte die Tat schwer verletzt und sitzt seit der Tat im Rollstuhl.

 

Das Gericht verurteilte beide Täter als Jugendliche. Letztlich seien bei den Angeklagten Reiferückstände anzunehmen, sagte der Vorsitzende Richter. Das Jugendstrafrecht sieht normalerweise nur Haftstrafen bis zu zehn Jahren vor. Wenn das Gericht bei einem Mord oder Mordversuch die Schuld des Angeklagten als besonders schwer ansieht, sind jedoch bis zu 15 Jahre möglich. Die Staatsanwaltschaft hatte 14 Jahre für den 20-Jährigen gefordert, die Verteidigung beantragte sechseinhalb Jahre.

Die Schuld wiege besonders schwer, sagte der Vorsitzende Richter Michael Schaller. „Zwei junge Männer, die bis dahin nicht wirklich etwas Nennenswertes auf die Beine gestellt haben“, hätten sich „zu Herren über Leben und Tod“ aufgeschwungen. Der Mordversuch sei eine „monströse Tat“ gewesen - insbesondere, da der Ex-Freund nach der Tat noch einen Freund beauftragt habe, sein Opfer im Krankenhaus zu töten. Dazu kam es jedoch nicht.

Die Strafe sei auch nicht zu mildern, weil das Opfer überlebt habe. Es sei „lediglich vom Zufall abhängig“ gewesen, „ob ihr Körper in dieser kalten Winternacht weiterhin funktioniert“. Dieser Ansicht hatten zuvor alle Prozessbeteiligten, sogar die Verteidiger, zugestimmt. Die Tat geschah im Januar vergangenen Jahres.