Nach der „Earth Hour“ bleiben die Strahler aus
Die erste Konsequenz im Rems-Murr-Kreis: zunächst blieb bereits am 27. März im Zuge der weltweiten Aktion „Earth Hour“ die ansonsten hell erleuchtete und quer durchs Remstal die Herzen erfreuende Yburg oberhalb von Stetten stockdunkel. Danach hat der Gemeinderat beschlossen, dies gesetzestreu auch im gesamten Zeitraum vom 1. April bis zum 30. September gleich dabei zu belassen.
„Insektenfreundliche Fassadenbeleuchtung“ heißt rein ökogesetzlich das erklärende Stichwort, mit Verweis auf mögliche naturnahe technische Lösungen, wie etwa lichtschwächere LED-Lampen. Es geht schließlich nur darum, der Tierwelt die Ruhe und Dunkelheit zu garantieren, die nötig ist, um allerlei Artensterben einzudämmen. Nachtaktive Insekten etwa werden von brachialen nächtlichen Lichtquellen quasi magisch angezogen und verenden – im irritierenden Licht flatternd – an Erschöpfung – anstatt naturkreislauftauglich von anderweitig bedrohten Arten verspeist zu werden.
Ausnahme für Gebäude mit besonderer Bedeutung
Von April bis Ende September ist es laut aktualisiertem Naturschutzgesetz nun pauschal ganztägig verboten, „die Fassade baulicher Anlagen öffentlicher Gebäude zu beleuchten“. Und auch in der restlichen Zeit des Jahres, so die Neufassung, soll dieses Verbot jeweils von 22 Uhr bis 6 Uhr am Morgen gelten. Ausnahmen von der baukulturellen Finsternis sind allerdings möglich, besagt eine unserer Zeitung vorliegende „Vollzugshilfe für die Genehmigung von Ausnahmen von den Regelungen zur Fassadenbeleuchtung“ des zuständigen Landesministeriums. Bei „besonderer Härte“ nämlich oder wenn „ein wichtiger Grund“ vorliegt. Unter anderem heißt es dort: „Handelt es sich um ein Gebäude von besonderer Bedeutung (sei es in kultureller oder historischer, einschließlich heimatgeschichtlicher oder architektonischer Hinsicht), so stellt dies regelmäßig einen hinreichenden Grund für die Erteilung einer Ausnahme dar.“
Der Anstoß zur Novellierung des Naturschutzgesetzes war unter anderem das Volksbegehren „Rettet die Bienen“. Neben den Vorgaben gegen übermäßige „Lichtverschmutzung“ fordert das Gesetz nun auch, den Anteil der ökologischen Landwirtschaft bis zum Jahr 2030 auf 30 bis 40 Prozent zu steigern. Der herkömmliche Pflanzenschutz soll um bis zu 50 Prozent reduziert werden. Auch das Verbot von lebensfeindlichen Schottergärten gehört zu den neuen Vorgaben einer klimafreundlicheren Umwelt.
Neue Straßenbeleuchtung muss verändert werden
In Waiblingen, so berichtet der Oberbürgermeister Andreas Hesky, werden zum 1. Juni neue Absprachen für die betreffenden Bauten in Kraft treten – „leider etwas später als vorgegeben“. Die Stadt habe sich zunächst mit allen Betroffenen ins Benehmen gesetzt, unter anderem mit den Kirchen und den eigenen Stadtwerken. So keine Ausnahme vorliegt, werden bald in den fraglichen Zeiten womöglich nicht mehr beleuchtet: der Kirchturm und Teile der Fassade der Michaelskirche und des Nonnenkirchles, die Kirchtürme der Nikolauskirche, der Antoniuskirche und diejenigen in Beinstein, Hegnach und Neustadt sowie die Stadtmauer Neustadt. Betroffen ist unter anderem auch der historische Hochwachturm, der laut Kommune bereits bisher aus Rücksicht auf die Brut- und Aufzuchtzeit von Turmfalken von März bis Ende Juni ohnehin nicht beleuchtet werde. Dunkel bleiben von Juni bis September außerdem voraussichtlich der Beinsteiner Torturm, der Giebel des Hauses Villinger am Marktplatz und das Haus der Stadtgeschichte.
In Fellbach blickt man neben den Kirchenbeleuchtungen vor allem auf die sogenannte Akzentbeleuchtung der Schwabenlandhalle, die erst im vergangenen Jahr installiert wurde. Diese sei zwar Teil der Straßenbeleuchtung, strahle aber die Gebäudefassade teilweise an. „Diese Strahler sind jetzt schon in der Zeit von 22 bis 6 Uhr außer Betrieb. Nach dem neuen Gesetz müssten hier die Schaltzeiten geändert werden. Vom 1. April bis zum 30. September müssten die Strahler, die die Schwabenlandhalle anstrahlen, komplett ausgeschaltet werden, und von 1. Oktober bis zum 31. März dürften sie nur noch bis 22 Uhr an sein“, heißt es dazu in einem Statement der Stadt – mit Verweis auf eine mögliche Einzelfallentscheidung.
Ausnahmen gibt es in Ludwigsburg und Lorch
In Schorndorf sieht die Pressesprecherin Nicole Amolsch wenig Grund für Betriebsamkeit. Es würden seitens der Stadt ohnehin weder Rathaus noch sonstige Bauten direkt angestrahlt. Was das dem Land gehörende Burgschloss angehe, habe man keinen Einfluss. Die Schlösserverwaltung des Landes hat für 33 ihrer insgesamt 62 Anlagen im Land Ausnahmegenehmigungen beantragt – unter anderem für die Grabkapelle der Württemberger, aber offenbar nicht für das sommers künftig wohl verdunkelte Burgschloss.
Zumindest am Rotenberg wird fest mit einer Bewilligung der Beleuchtung gerechnet. Ausnahmegenehmigungen gelten bereits für die Ludwigsburger Schlösser und das Kloster Lorch.