Ein Verweis auf angeblich niedrigere Schadstoffwerte in der Zukunft reicht nicht mehr. Damit gerate die Landesregierung noch stärker unter Druck, meint StZ-Autor Jörg Nauke.

Stuttgart - Die Landesregierung müsste gewarnt sein. Wenn sich der Stuttgarter Rechtsanwalt Roland Kugler aufmacht, für Anwohner der B 14 das Recht auf körperliche Unversehrtheit einzuklagen, gilt höchste Alarmstufe. Er hat dafür gesorgt, dass Luftreinhaltepläne sinnvolle Maßnahmen enthalten und am Neckartor eine Busspur erstritten. Nun will er die Vorschriften so geändert haben, dass der Grenzwert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm endlich auch in der Hauptstätter Straße eingehalten wird.