Ein Ehepaar macht einen Psychiater für den Suizid des Sohnes verantwortlich. Die Arbeitspraxis des Beklagten steht in der Kritik.
Sollten sich die Eheleute aus dem Rems-Murr-Kreis am vergangenen Freitag als Kläger in einem Zivilverfahren Hoffnungen gemacht haben, Richter Alex Duncker würde ihre Einschätzung zu den Umständen, die zum Tod des Sohnes durch Suizid führten, vollumfänglich teilen, wurden diese enttäuscht. Dies wäre aber die Voraussetzung, dass die Forderung nach bis zu 100 000 Euro Schmerzensgeld vor dem Landgericht Stuttgart gegen einen Kinderpsychiater und ehemaligen Abteilungsleiter eines Krankenhauses erfolgreich wäre, dem sie ein schlechtes familienpsychologisches Gutachten, die halbherzige Untersuchung des Jungen, die Beteiligung Dritter und mangelnde Qualifikation unterstellen. Er habe eine Schizophrenie nicht erkannt, die in der Familie schon häufiger vorgekommen sei.