Im Kartellverfahren um die Forstverwaltung fällt das Urteil wohl erst im März. Doch Land und Kommunen machen sich schon jetzt mit einer grundlegenden Neuordnung vertraut.

Düsseldorf - Im Kartellverfahren um die baden-württembergische Fortverwaltung hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am Mittwoch einen weiteren Verhandlungstermin festgesetzt: Das Stuttgarter Land- und Forstwirtschaftsministerium rechnet nun damit, dass die Richter am 15. März darüber entscheiden, wie es weiter geht mit der staatliche Forstverwaltung, und ob diese den 260 000 privaten und kommunalen Waldbesitzern auch künftig ihre Dienste anbieten darf.

 

Der Streit darübergeht nun schon ins achte Jahr, denn bereits 2009 hatte das Bundeskartellamt die Landesforstbehörde verpflichtet, die gemeinsame Vermarktung von Privat-, Kommunal- und Staatswald aus wettbewerbsrechtlichen Gründen drastisch einzuschränken. Durch dieses Monopol, so das Argument der Wettbewerbshüter, diktiere das Land die Holzpreise. Geklagt hatten übrigens Sägewerksbesitzer. 2015 schließlich untersagten die Kartellwächter dem Land die gemeinsame Vermarktung gänzlich. Ja, mehr noch: Auch vorbereitende Tätigkeiten der Revierförster wie das Auszeichnen des Holzes, das Überwachen der Ernte und Pflegemaßnahmen sollen tabu sein. Nachdem anfänglichen Kompromissversuchen schaltete das Land schließlich auf stur und klagte in Absprache mit den Kreisen vor dem Düsseldorfer Kartellsenat.

Nur ungesägte Bretter?

Der freilich hat schon frühzeitig signalisiert, dass er den Argumenten der Bonner Behörde durchaus etwas abgewinnen kann. Auch in der mündlichen Verhandlung am Mittwoch war nach Einschätzung von Beobachtern nicht zu erkennen, dass die Richter der Linie des Landes folgen: Baden-Württemberg und seine Kommunen versuchen in Düsseldorf zu vermitteln, dass sauber zwischen dem Verkauf von Holz und den übrigen forstlichen Tätigkeiten (zu denen auch ökologische Maßnahmen gehören) getrennt werden müsse. Umweltschützer unterstützen sie darin und pochen darauf, dass eben der Wald nicht eine „Ansammlung von ungesägten Brettern“ sei, wie ein Bonmot lautet, sondern seine Bedeutung weit darüber hinaus reiche. Doch die Richter bewerteten am Mittwoch offenbar die meisten forstlichen Dienstleitungen als unternehmerisch und damit als kartellrechtsrelevant.

Allerdings räumten sie ein, dass durch die jüngste Reform des Bundeswaldgesetzes eine neue Rechtsgrundlage besteht. Kurz vor Weihnachten hat nämlich der Bundestag beschlossen, dass „Planung und Ausführung waldbaulicher Maßnahmen, der Markierung, der Ernte und der Bereitstellung des Rohholzes“ eben nicht zur Holzvermarktung zu zählen sind. Sie fallen also im Grunde gar nicht mehr in die Einflussphäre der Kartellwächter. Der Bundespräsident hat das Gesetz zwar noch nicht unterschrieben, doch das gilt als Formsache. Umso enttäuschter zeigte sich am Mittwoch Landesforstminister Peter Hauk (CDU), dass die Richter den neuen Vorgaben offenbar nicht allzu viel Gewicht beimessen: „Nach der Änderung des Bundeswaldgesetzes hätte ich mir eine klarere Haltung des Gerichts erwartet“, sagte er unserer Zeitung. Der Senat hat nämlich signalisiert, dass er das Bundeswaldgesetz womöglich gar nicht für erheblich für seine Entscheidung erachtet, sondern vielmehr das EU-Kartellrecht.

Alles ist Wirtschaft

In diesem Fall aber müssten sich Private und Kommunen nach Einschätzung von Beobachtern auf eine noch striktere Entstaatlichung der forstlichen Dienstleistungen einstellen. „Im Zweifel lässt sich auch das Pflanzen eines Bäumchens, das man in 150 Jahren absägen will, als wirtschaftliche Maßnahme definieren“, heißt es beim Landkreistag. Es droht also der endgültige Abschied vom Einheitsförster. Das wollen Land und Kommunen im Zweifel vom Bundesgerichtshof geklärt wissen. Für die forstliche Praxis haben sie sich allerdings schon einmal auf die neue Zeit eingestellt: Seit rund einem Jahr übernehmen die Landkreise den kommunalen Holzverkauf, eine erste Entflechtung ist also bereits im Gang. Ob das reicht, wird sich zeigen.